Stephan Ernst gesteht Mord an Walter Lübcke

Hauptangeklagter ließ Einlassung von seinem Anwalt verlesen

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 5 Min.

Stephan Ernst hat den Mord an Walter Lübcke gestanden. Seinen Neonazi-Kameraden Markus H. Beschuldigte er als Mittäter. Vor Gericht ließ er am Mittwoch von seinem Rechtsanwalt Mustafa Kaplan zuerst eine entsprechende Einlassung verlesen. Anschließend beantwortete er dem Senat ausführlich mehrere Nachfragen zum konkreten Ablauf der Tat. Er sprach dabei mit schwacher Stimme, zeigte auf Karten Bewegungsprofile. Die nun präsentierten Aussagen stellen eine dritte Variante des mutmaßlichen Tatherganges dar. Demnach seien er und der bisher als Unterstützer mitangeklagte Markus H. gemeinsam zum Haus des CDU-Politikers gefahren – Ernst habe nach einem kurzen Wortwechsel geschossen.

Kurz nach der Tat in der Nacht zum 2. Juni 2019 hatte Ernst gegenüber Polizisten noch erklärt, dass er alleine den Mord begangen habe. In einer zweiten Aussage erklärte er dann einige Monate später im Beisein eines Ermittlungsrichters und Vertreters der Bundesanwaltschaft, dass Markus H. die Waffe bedient habe und der Schuss ein »Versehen« gewesen sei. Beide vorherigen Aussagen seien durch Druck seiner ehemaligen Anwälte entstanden, ließ Ernst heute erklären. Sein erster Pflichtverteidiger Dirk Waldschmidt, rechter Szeneanwalt, wie auch sein zweiter Pflichtverteidiger, der Pegida-Mitbegründer Frank Hannig, wurden mittlerweile von der Verteidigung entbunden. Ernst hatte Hannig direkt beschuldigt, ihn zu einer Falschaussage überredet zu haben. »Es ging darum, Markus H. zu einer Aussage zu bewegen«, erläuterte er dem Richter. Es sei zudem die Idee von Hannig gewesen, H. für den tödlichen Schuss zu beschuldigen.

Chronologie

1. Juni 2019: Walter Lübcke wird auf der Terrasse seines Hauses getötet. Sein Sohn findet ihn dort liegen und geht zunächst von einem Herzinfarkt aus.

15. Juni 2019: Der seit Jahrzehnten in der extrem rechten Szene verankerte Stephan Ernst wird festgenommen.

25. Juni 2019: Stephan Ernst gesteht den Mord an Walter Lübcke, lässt aber angeblich auf Anraten seines damaligen Verteidigers den heute Mitangeklagten Markus H. aus der Erzählung heraus.

2. Juli 2019: Ernst widerruft nach einem Verteidigerwechsel sein Geständnis.

8. Januar 2020: Ernst legt ein neues Geständnis ab, in dem er behauptet, der Mitangeklagte Markus H. habe Lübcke mit einer geladenen Waffe bedroht, aus der sich versehentlich ein Schuss löste.

16. Juni 2020: Das Verfahren wegen Mordes an Walter Lübcke und versuchten Mordes an Ahmad I. beginnt.

5. August 2020: Ernst gesteht den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten. H. soll dabei gewesen sein. nd

Ernst zeigte dem Senat über einen Projektor auf, wie er und H. sich in der Nacht zum 2. Juni auf dem Grundstück von Lübcke bewegt hätten. Ernst habe die Waffe im Anschlag gehabt, H. das Zeichen zum Losschlagen gegeben. Ernst habe nach einem kurzen Wortwechsel dann Lübcke aus nächster Nähe in den Kopf geschossen. Zur Frage, inwiefern der Mord geplant gewesen war, äußerte sich Ernst in seinen neuen Aussagen widersprüchlich. Einerseits habe man spontan entscheiden wollen, ob man die Schusswaffe einsetze oder den Regierungspräsidenten nur bedrohe und verprügele, führte der Hauptverdächtige erst aus. Dann sprach er von einem »Warnschuss«, den man geben wollte. Zum Schluss hieß es: »Es war vereinbart, dass wir die Waffe auf jeden Fall einsetzen.« Man habe auch bei gemeinsamen Vorgesprächen den »Einsatz von Waffen in Betracht gezogen«, sagte Ernst weiter. Es sei dabei auch darum gegangen, dass die Tat »hohe Wellen« schlagen solle.

Ernst bekräftigte, dass er ohne Markus H. die Tat nicht begangen hätte. Den Mitangeklagten nannte er seinen »Mentor«: H. habe ihn »manipuliert, radikalisiert und aufgehetzt«, Ernst sei »emotional von ihm abhängig« gewesen. Ernst erklärte weiter, dass H. auch frühzeitig über den Gebrauch von Waffen und einen drohenden Bürgerkrieg sprach. »Er hat viel Wissen über Sprengstoff und Guerillatechniken.« Über Lübcke soll er gesagt haben: »An ihn können wir ran kommen im Gegensatz zu Merkel.« H. schwieg am Mittwoch wie schon an allen bisherigen Verhandlungstagen. Seine Verteidiger stellten einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel, da er die Veröffentlichung von Ernsts Vernehmungsvideos im Internet nicht verhindert habe. Sie stellten außerdem einen Antrag auf die Prüfung von Ernsts Aussagen durch einen Psychologen.

Ernst schilderte in der Einlassung auch seine Kindheit und Jugend, die von Alkoholmissbrauch des Vaters und häuslicher Gewalt geprägt gewesen sei. Später habe er sich bei der NPD, der Freien Kameradschaft Kassel, den Autonomen Nationalisten und AfD-Stammtischen eingebracht. Radikalisiert habe er sich aber vor allem im Gefängnis. Markus H. habe er aus der Szene bereits gekannt, als Arbeitskollegen sei ihre Beziehung dann ab 2014 noch enger geworden.

»Während sich Ernst in seiner Aussage massiv als Opfer inszenierte, findet die Geschichte seiner neonazistischen Angriffe seit Ende der 1980er nur in Nebensätzen statt«, kritisierte die Initiative NSU Watch, die den Prozesstag begleitete. Die »schwere Kindheit« von Neonazis erkläre nicht deren Ideologie und die daraus folgenden Angriffe, betonten die Antifaschisten. »Dazu entscheiden sich die Täter bewusst, und dafür müssen sie verantwortlich gemacht werden.« Auch bezüglich der neuen Einlassungen zur Rolle von Markus H. schiebe Ernst »die Verantwortung von sich weg«, so NSU Watch.

Der Nebenklagevertreter Alexander Hoffmann zeigte sich ebenfalls ernüchtert: »Das von Rechtsanwalt Kaplan geschriebene und verlesene ‚Geständnis‘ beginnt mit einer langen Beschreibung der Kindheit des Angeklagten, dessen Vater ein gewalttätiger, rassistischer SPDler gewesen sein soll. Die Selbstinszenierung als Opfer ist ein Schlag ins Gesicht der Nebenkläger.« Bereits zuvor hatte der Nebenkläger davor gewarnt, in Ernsts Aussagen die eine »wahre Variante« zu suchen. Man müsse wohl eher mühsam herausarbeiten, was genau in der Tatnacht geschah.

Der Anwalt der Familie Lübcke, Holger Matt, ergänzte: »Seit heute gibt es ein klares Geständnis des Hauptangeklagten Stefan E., das zeigt, dass die Tat über einen langen Zeitraum hinweg geplant wurde.« Mit diesem Geständnis und den Details müsse man sich nun befassen. Der Sprecher der Familie Lübcke, Dirk Metz, ergänzte: »Es ist für die Familie kaum zu verkraften, dass der Hauptangeklagte sein Geständnis mit ausufernden Erklärungen zu einer schweren Kindheit und zur Radikalisierung durch den Mitangeklagten H. verbindet, so als ob es normal sei, dass diese Umstände in eine so schreckliche Tat münden. E. ist aber nicht das Opfer. Opfer ist Dr. Walter Lübcke, Opfer sind seine Frau, seine Söhne und die gesamte Familie.«

Ernst behauptete am Mittwoch zudem, für den Messerangriff auf den irakischen Geflüchteten Ahmed I. nicht verantwortlich zu sein. Er werde Fragen der Nebenklage dazu nicht beantworten. Auch hier dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. »Er sagte nichts zu seinen Angaben, die er gegenüber dem Generalbundesanwalt gemacht hat und nichts zu dem bei ihm gefundenen Messer – Ernst gibt zu, was bereits bewiesen ist, und versucht die Angaben zu H. zu korrigieren.«

NSU Watch wies auch daraufhin, dass Ernst zwar vage politische Stationen am Mittwoch benannte, aber keine weiteren konkreten Namen. »Bisher sprach Ernst unter anderem über den Waffenhändler J., er erwähnte außerdem A. S. als Freund von H. Heute davon kein Wort.«

Am Freitag und Montag soll Ernst von den Prozessbeteiligten weitere Nachfragen gestellt werden.

Alle Texte zum Thema Lübcke-Morde: dasnd.de/luebcke

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