Zwei Drittel der Einsprüche sind erfolgreich

Steuerbescheid

  • Lesedauer: 1 Min.

Steuerzahler haben gute Chancen mit Einsprüchen gegen Steuerbescheide der Finanzämter. In knapp zwei Drittel der Fälle hatte 2019 ein Einspruch Erfolg. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sind im vergangenen Jahr bundesweit 3,45 Millionen Einsprüche eingelegt worden, 3,18 Millionen Beschwerden wurden erledigt. In 2,09 Millionen Fällen war der Einspruch erfolgreich.

Mit Hilfe von Einsprüchen werden aber nicht nur Fehler des Finanzamts korrigiert, Steuerzahler können auch eigene Pannen damit ausbügeln und Belege nachträglich einreichen. Wessen Steuerschuld geschätzt worden ist, weil er trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgeliefert hat, kann über den Einspruch seine Steuererklärung nachträglich einreichen. Die Frist für einen Einspruch beträgt einen Monat. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.