Leichterer Zugang zu Hartz-IV-Leistungen

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Auf Beschluss der Bundesregierung wurde der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende während der Corona-Pandemie erleichtert. Die Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sollten sicherstellen, dass denjenigen, die in besonderer Weise von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen waren und sind, möglichst schnell und einfach geholfen werde.

Dabei wurde auch das Antragsverfahren vereinfacht. Der erleichterte Zugang habe dazu geführt, dass die gestiegene Zahl der Anträge von den Jobcentern gut bewältigt werden konnte, ohne dass es zu Verzögerungen oder Qualitätseinbußen gekommen sei.

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