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  • Corona und soziale Folgen

Berlin beschließt Maskenpflicht in Büros

Außerdem soll Obergrenze bei Feiern gelten / Bund und Länder haben sich auf strengere Coronaregeln festgelegt

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Angesichts zuletzt gestiegener Corona-Infektionszahlen in Berlin dürfen private Feiern im Freien künftig nur noch mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 25 Teilnehmern. Das beschloss der Berliner Senat am Dienstag, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.

Neu ist auch eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Beim Arbeiten am Schreibtisch soll die Regelung nicht greifen, wie es hieß.

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Zuvor hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder bei einer Schalte mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bundesweit auf eine neue Linie bei privaten Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagen verständigt. Diese wurden von den Behörden nicht nur in Berlin als Treiber des Infektionsgeschehens ausgemacht.

Zuletzt war die Zahl der Neuinfektionen in Berlin - wie anderswo in Deutschland auch - vergleichsweise stark angestiegen und hatte die Politik alarmiert. Pro 100.000 Einwohner steckten sich innerhalb von sieben Tagen 28,9 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus an (Stand Dienstag). Dieser für die Bewertung des Infektionsgeschehens wichtige Wert ist in der Hauptstadt so hoch wie in keinem anderen Bundesland - allerdings ist der Vergleich einer dicht besiedelten Metropole mit Flächenländern nur bedingt möglich.

Nach der Verschärfung der Corona-Regeln in der Hauptstadt hat der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus, der Linkenpolitiker Wolfgang Albers, vor Panikmache gewarnt. Albers warnte am Mittwoch im RBB-Inforadio vor zu großen Vorgaben für private Haushalte. Stattdessen sollte sich die Politik Gedanken darüber machen, was in der Vergangenheit versäumt wurde, wie etwa die Vernachlässigung der Gesundheitsämter, sagte Albers. Agenturen/nd

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