Gesetz für Suizid- assistenz gefordert
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2015 geurteilt, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe, auch unabhängig von Alter oder Krankheit. Aufgrund der vom Gericht bestätigten Rechtmäßigkeit organisierter Hilfe bei der Selbsttötung hat nunmehr die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben eine gesetzliche Klarstellung gefordert. Vertreter der Organisation legten einen Gesetzesvorschlag vor. Sie plädieren für eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Suizidassistenz nach einem »freiverantwortlichen Entschluss« explizit erlauben will. Bedingung soll vor allem sein, dass ein Arzt die Sterbehilfe leistet. Eine schwere Erkrankung soll nicht Voraussetzung sein.
Bei der Suizidassistenz geht es um das Überlassen tödlich wirkender Mittel. Diese Form ist zu unterscheiden von der aktiven Sterbehilfe, bei der ein Dritter ein Mittel selbst verabreicht. Sie ist in Deutschland weiter verboten. Das Standesrecht verbietet derzeit in Deutschland allerdings Ärzten die Mitwirkung am Suizid.
Daneben schlägt die Organisation eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, die es Ärzten erlauben würde, das Mittel Natrium-Pentobarbital nicht nur zur Behandlung, sondern auch zum Zweck der Selbsttötung zu verschreiben. Agenturen/nd
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