Selbstbestimmungsrecht der Betreuten hat mehr Gewicht

Reform des Betreuungsrechts

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Bundesregierung hat am 23. September 2020 eine Reform des Betreuungs- und des Vormundschaftsrechts gebilligt. Das Gesetzespaket des Bundesjustizministeriums gibt dem Selbstbestimmungsrecht der Betreuten ein größeres Gewicht.

Rechtliche Betreuer müssen sich nach ihren Wünschen statt ihrem angenommenen Wohl richten. Die Leitlinien der Reform seien ein hohes Maß an Selbstbestimmung und eine bestmögliche Qualität der rechtlichen Betreuung. Berufsbetreuer sollen dafür ein Verfahren durchlaufen, in dem ihre Eignung geprüft wird.

Die Betroffenen sollen besser informiert und eingebunden werden, insbesondere zu Beginn des Verfahrens, wenn die gerichtliche Entscheidung über eine Betreuung fällt und der Betreuer oder die Betreuerin ausgewählt werden muss.

Im Vormundschaftsrecht sollen die Rechte der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Pflegeeltern künftig stärker im Zentrum stehen. Das Gesetz sieht auch vor, dass Ehegatten sich bei Gesundheitsproblemen im Notfall kurzfristig gegenseitig vertreten können.

Mit dem Paket wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD umgesetzt, das veraltete Betreuungs- und Vormundschaftsrecht an heutige Bedürfnisse und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention anzupassen. Die Überarbeitung der Gesetze war unter Beteiligung von Betroffenenverbänden vorbereitet worden.

Die Lebenshilfe begrüßte die Reform, erklärte aber, sie gehe nicht weit genug. Um die Rechte der Betroffenen zu gewährleisten, müssten die Handlungsmöglichkeiten der Betreuer stärker eingeschränkt werden. Auch der Sozialverband VdK urteilte, das neue Gesetz bevormunde die zu betreuenden Menschen weiterhin. epd/nd

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