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Schnell noch einen Personalausweis beantragen!

Wer noch einen ohne Fingerabdruckzwang möchte, sollte bis 2. August 2021 ein fingerabdruckfreies Dokument beantragen

  • Friedemann Ebelt
  • Lesedauer: 3 Min.

An diesem Donnerstag will der Deutsche Bundestag der Pflicht zur Speicherung von Fingerabdrücken in neuen Personalausweisen zustimmen. Das bedeutet folgenschwer: Alle Menschen, die ab 2. August 2021 einen neuen Personalausweis beantragen, sind ab dann auf Bürgerämtern gezwungen, ihre beiden Zeigefinger zunächst einscannen zu lassen, damit sie danach digital auf dem Personalausweis gespeichert werden können.

Das bedeutet aber auch, dass alle Bürgerinnen und Bürger bis 2. August 2021 haben, um sich einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke ausstellen zu lassen. Genau das empfehlen wir. Denn eine anlasslose und generelle Fingerabdruck-Speicherpflicht ist nicht sinnvoll und nicht notwendig - sie trifft zu über 99 Prozent rechtstreu lebende Menschen.

Wer einen Personalausweis ohne Fingerabdrücke möchte, sollte bis 2. August 2021 ein fingerabdruckfreies Dokument beantragen. Bis dahin ist die Speicherung freiwillig. Leider mussten wir im Zuge unserer Infoarbeit unter dem Schlagwort PersoOhneFinger feststellen, dass dennoch manche Behörden bereits jetzt auf der Speicherung von Fingerabdrücken bestehen. Bleiben Sie standhaft. Ein neuer Personalausweis ohne Fingerabdrücke ist zehn Jahre gültig und kann beantragt werden, wenn der aktuelle abgelaufen, beschädigt oder verloren ist. Wir wollen aber mehr als das. Wir wollen die gesetzliche Grundlage der Speicherpflicht angreifen und prüfen dafür rechtliche Optionen.

Für die Grundrechteorganisation Digitalcourage bin ich am 26. Oktober in einer Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gewesen und habe den anwesenden Abgeordneten unsere Stellungnahme vorgestellt und Fragen beantwortet. Ich habe unsere Ansicht vertreten, dass die Fingerabdruckpflicht schnellstmöglich gerichtlich überprüft werden muss, weil sie viel zu tief in unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, ohne dass es Belege für ihre Notwendigkeit gibt.

Tatsächlich konnten die anwesenden Abgeordneten und Sachverständigen nicht sagen, in wie vielen Fällen pro Jahr eine Fingerabdrucküberprüfung wirklich das einzige Mittel zur Feststellung einer Identität sein soll. Die Faktenlage für den Speicherzwang ist mehr als dünn. Die vorhandenen Alternativen wurden ignoriert. Genauso wie die Empfehlung der EU-Kommission, des EU-Datenschutzbeauftragten und der EU-Grundrechteagentur.

Mehrfach haben wir sowohl als Bürger als auch als Grundrechteorganisation gehört, dass sich Deutschland mit der Speicherpflicht lediglich an Vorgaben des EU-Rechts hält. Es stimmt, dass das Deutsche Gesetz auf einer EU-Verordnung von 2019 basiert. Aber diese Verordnung enthält Spielräume, die die Große Koalition hätte nutzen können. Das wichtigste ist aber: Deutschland muss sich an EU-Recht halten, aber nur, wenn dieses grundrechtskonform ist. Daran gab es schon 2019 erhebliche Zweifel. Die Große Koalition hätte einen wertvollen Beitrag für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der ganzen EU leisten können, wenn sie dafür gesorgt hätte, dass die EU-Verordnung vom EU-Gerichtshof geprüft wird. Das haben Union und SPD verhindert - wieder einmal muss das die Zivilgesellschaft übernehmen.

Bereits vor zwölf Jahren wollte die Union unter dem damaligen Innenminister Wolfgang Schäuble die Fingerabdruckpflicht einführen. Damals einigten sich SPD und Union darauf, dass die Speicherung freiwillig ist. 2019, als im EU-Parlament die besagte Verordnung verhandelt wurde, positionierte sich die SPD grundrechtefreundlich und titelte: »Speicherung von Fingerabdrücken weder verhältnismäßig noch notwendig« . Aber im Bundestag will die SPD schließlich dafür stimmen . Der Kurs ist seit Jahrzehnten eindeutig: Mehr Kontrolle und Überwachung - weniger Freiheiten für Bürgerinnen und Bürger. Jetzt liegt es wieder einmal an der Zivilgesellschaft, diesen Kurs, den viele Menschen als den falschen ansehen, zu korrigieren.

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