• Berlin
  • Blockade gegen Abtreibungsgegner

Feminismus könnte teuer werden

100 Demonstranten gegen Abtreibungsgegner erhalten Strafbefehle und landen vor Gericht

  • Marie Frank
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist ein schwerer Schlag gegen die feministische Szene in der Hauptstadt: 100 Aktivist*innen, die im September vergangenen Jahres an den Blockaden des »Marschs für das Leben« von Abtreibungsgegner*innen teilgenommen haben, haben Strafbefehle über je mehrere hundert Euro Strafzahlung erhalten. Die Vorwürfe reichen von Widerstand, Nötigung, Vermummung bis zu Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.

Nach »nd«-Informationen hat bisher niemand die schriftlichen Urteile akzeptiert, die Feminist*innen wollen die Gerichte entscheiden lassen. Bisher urteilen diese sehr unterschiedlich: Während ein erstes Verfahren am vergangenen Mittwoch gegen 150 Euro Strafzahlung eingestellt wurde, wurde am Dienstag eine Frau wegen Nötigung zu 675 Euro Strafe verurteilt, am Donnerstag folgte eine weitere Einstellung wegen Geringfügigkeit. Kommenden Dienstag findet die nächste Verhandlung statt.

Lilli Kramer vom Bündnis »What the fuck?!«, das die Proteste gegen die christlichen Fundamentalist*innen organisiert, bezeichnet das Vorgehen gegen die Demonstrant*innen gegenüber »nd« als »Katastrophe für die feministische Szene in Berlin«: »Es entstehen Kosten für Anwält*innen und Gerichtsverfahren, so dass wir davon ausgehen, dass auf die Aktivist*innen insgesamt ein Betrag im fünfstelligen Bereich zukommen kann.« Besonders jetzt in der Coronakrise, in der viele Menschen ihre Jobs verlieren oder Kurzarbeiter*innen-Geld bekommen, sei das eine enorme Belastung. Das Bündnis ruft daher zu Spenden für die Betroffenen auf.

Auffällig ist, dass die Strafverfolgungsbehörden in der Blockade der Feminist*innen eine Nötigung der Abtreibungsgegner*innen sehen, wofür eigentlich physische Gewalt ausgeübt werden muss. Die bloße Teilnahme an einer friedlichen Sitzblockade ist von der Versammlungsfreiheit geschützt und an sich nicht strafbar. Für Lilli Kramer sind die Urteile eine Kriminalisierung der queerfeministischen Proteste: »Der immense Aufwand, der hier betrieben wird, um uns zu demoralisieren und unsere Kämpfe zu kriminalisieren, ist pure Übertreibung.«

So lange die Fundamentalist*innen Seite an Seite mit Nazis und Nationalisten durch Berlin ziehen, will das Bündnis jedoch weitermachen. »Wir kämpfen weiter für reproduktive Rechte und gegen christlichen Fundamentalismus. Wir lassen uns nicht einschüchtern und halten zusammen. Feminism is not a crime,« betont Lilli Kramer.

In Deutschland sind Abtreibungen immer noch strafbar. Laut Paragraf 218a Strafgesetzbuch sind Schwangerschaftsabbrüche nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Sie dürfen nur in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft durchgeführt werden, wenn die betroffene Person eine Bescheinigung vorlegen kann, mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten worden zu sein. Gerade christlichen Beratungsstellen wird häufig der Versuch der Beeinflussung nachgesagt. Doch selbst wenn das Gespräch neutral abläuft, empfinden viele der Frauen, die sich bereits für eine Abtreibung entschieden haben, die Auflage als bevormundend.

Auch Ärzt*innen, die Abtreibungen durchführen, werden beleidigt und kriminalisiert. Im Internet werden sie als Mörder*innen beschimpft, selbst vor Holocaust-Vergleichen machen die Abtreibungsgegner*innen nicht Halt. Viele Ärzt*innen trauen sich nicht einmal, Informationen zu Abbrüchen zu veröffentlichen, weil ihnen dann wegen angeblicher »Werbung« saftige Geldstrafen drohen. Jedes Jahr im September ziehen Tausende Abtreibungsgegner*innen mit Kreuzen durch die Innenstadt. Und jedes Jahr stellen sich ihnen Tausende Menschen entgegen, die eine Abschaffung von Paragraf 218 fordern.

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