Wenn der schon bezahlte Silvesterurlaub im Hotel ausfällt ...
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informiert über die aktuelle Rechtslage
Das bewegt zahlreiche Verbraucher, die sich über die Corona-Hotline ratsuchend an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) wenden. Dabei geht es zumeist um viel Geld für einen mehrtägigen Hotelaufenthalt samt Silvesterfeier mit Gala-Menü und Winterwanderung, der schon vor längerer Zeit verbindlich gebucht und angezahlt worden ist.
Wie ist nun die aktuelle Rechtslage? Kann der betroffene Verbraucher die Anzahlung zurück verlangen? Wichtig ist immer der Blick in die geltende Verordnung des Bundeslandes, wohin die Reise gehen sollte.
Fest steht, aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Verbotes kann das veranstaltende Hotel das vereinbarte Silvesterspecial nicht durchführen, die vereinbarte Leistung wird unmöglich. Für beide Vertragsparteien entfällt damit die Leistungspflicht, der Verbraucher kann die Anzahlung zurückfordern.
Das ist natürlich für das veranstaltende Hotel - das regelmäßig bereits Kosten für Planung, Werbung und Organisation des Silvesterabends gehabt hat - mit nicht unerheblichen finanziellen Folgen verbunden.
Die Verbraucherzentrale rät: Betroffene Verbraucher können natürlich prüfen, ob ihnen eine individuelle Vereinbarung mit dem Hotel möglich erscheint. Unter Umständen lässt sich auch bereits jetzt ein gebuchtes Silvesterpaket auf das nächste Jahr verschieben.
Denkbar wäre auch die Ausstellung eines Gutscheins, dann jedoch immer verbunden mit dem Insolvenzrisiko für den Verbraucher, den Gutschein später nicht mehr einlösen zu können.
Kommt keine dieser Alternativen in Frage, kann nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Rückzahlung der Anzahlung verlangt werden. Das sollte schriftlich mit Einwurfeinschreiben und unter konkreter Fristsetzung erfolgen. vzsa/nd
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de oder unter recht@vzsa.de
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