Krankschreibung per Telefon bis zum März möglich
Sonderregelung verlängert
Die Sonderregelung wird bis zum 31. März 2021 verlängert, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken am 3. Dezember 2020 beschloss. Dies soll Kontakte und Infektionsrisiken reduzieren. Ärzte und Ärztinnen müssten sich aber »durch eine eingehende telefonische Befragung« persönlich vom gesundheitlichen Zustand überzeugen und prüfen, ob doch eine körperliche Untersuchung nötig sein könnte.
Die telefonischen Krankschreibungen sind bis zu sieben Tage möglich und können telefonisch für weitere sieben Kalendertage verlängert werden. Die Sonderregelung war bisher bis Jahresende befristet gewesen. dpa/nd
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