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Opposition unerwünscht

Der türkischen Kommunistin Banu Büyükavci droht die Ausweisung

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 3 Min.

Die türkische Kommunistin Banu Büyükavci soll ausgewiesen werden. In der Türkei würden ihr Haft und Folter drohen, denn dort gilt sie als Terroristin. Im Sommer dieses Jahres waren sie, ihr Partner Sinan Aydin sowie sieben weitere Angeklagte von einem Münchener Gericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf: Sie seien mutmaßliche Mitglieder des »Auslandskomitees« der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML). Verurteilt wurden sie nach Paragraf 129b, als Mitglieder »einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland«. Nur ist die TKP/ML hierzulande gar nicht als terroristische Vereinigung eingestuft und auch nicht verboten. Bis heute werden Büyükavci und ihren Mitangeklagten keine konkreten Taten vorgeworfen. Trotzdem saß Büyükavci fast drei Jahre in Untersuchungshaft. Im Juli 2020 wurde sie zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil hat Büyükavcis Anwalt Revision eingelegt.

Dessen ungeachtet prüft die Nürnberger Ausländerbehörde nun die Ausweisung der 49-Jährigen. Büyükavci arbeitet seit 16 Jahren als Ärztin in Deutschland, zuletzt am Klinikum Nürnberg als Fachärztin für psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Ihre Kolleg*innen unterstützten sie während ihrer Zeit im Gefängnis, sie starteten eine Petition, direkt nach ihrer Haftentlassung konnte sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Nun setzt sich auch Verdi Bayern für sie ein. Die Landesbezirksleiterinnen Luise Klemens und Linda Schneider forderten den bayrischen Innenminister Joachim Hermann in einem Brief auf, die Prüfung einer möglichen Ausweisung Büyükavcis abzubrechen. »Es besteht unseres Erachtens keinerlei Anfangsverdacht der Gefährdung öffentlicher Interessen der BRD. Entscheidend ist für uns die persönliche Eingebundenheit von Frau Dr. Büyükavci in die hiesige Gesellschaft«, heißt es in dem Brief. Büyükavci ist seit 2013 ehrenamtlich in der Gewerkschaft aktiv, unter anderem im Landesmigrationsausschuss Bayern.

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Auch für die anderen Angeklagten hatte der Prozess aufenthaltsrechtliche Folgen. Büyükavcis Partner, der Arzt Sinan Aydin, ist nur noch geduldet, er darf nicht mehr praktizieren. Gegen drei der im Ausland lebenden Beschuldigten wurde ein 20-jähriges Einreiseverbot nach Deutschland verhängt.

Angeklagt wurden die türkischen Kommunist*innen in Deutschland mittels einer sogenannten Verfolgungsermächtigung nach Paragraf 129b. Medienberichten zufolge stützte sich die deutsche Justiz dabei auch auf Dokumente der türkischen Geheimdienste. Die Rote Hilfe bezeichnete den Prozess als »antikommunistisches Pilotverfahren« und »Gefälligkeitsgeste der Bundesregierung gegenüber dem Erdoğan-Regime«. In einem Bericht des Amtes für Verfassungsschutz von 2018 heißt es über die Partei, dass keine Aufrufe zur Anwendung von Gewalt beziehungsweise die Durchführung von Gewaltaktionen in Deutschland bekannt seien.

Büyükavci selbst bezeichnet die Verfolgung durch den deutschen Staat als »absurd«. In einem Interview mit der kurdischen Nachrichtenagentur ANF sagte sie: »Viele unserer Genossen erhielten Anfang der 2000er Jahre Asyl in Deutschland, weil sie in der Türkei wegen Mitgliedschaft in der TKP/ML verfolgt wurden. Jetzt nach ein paar Jahren werden sie deswegen in Deutschland eingesperrt.«

Würde Deutschland tatsächlich die in der Türkei verfolgten Oppositionellen abschieben, könnte dies Inhaftierung und Folter für die Betroffenen bedeuten - und die Unterstützung eines autokratischen Regimes.

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