PKV zahlt die teure Augen-OP nicht

zusatzkosten

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Ein Senior litt am Grauen Star und ließ sich in einer Klinik in Köln die Augen operieren. Dabei wurde neben einem Skalpell auch ein Femtosekundenlaser verwendet. Dafür berechnete der Mediziner 2200 Euro zusätzlich. Damit kostete die Operation - ohne Materialkosten - mehr als doppelt so viel wie eine Operation nur mit dem Skalpell.

Unüblich ist diese Vorgehensweise nicht: Seit Einführung dieser Lasertechnik 2016 berechnen Operateure bei »Kataraktoperationen« (Grauer Star) häufig den Betrag, den sie bei einer »intraoperativen Strahlenbehandlung mit Elektronen« verlangen könnten. Die private Krankenversicherung des Patienten lehnte es jedoch ab, die Zusatzkosten für den Lasereinsatz zu erstatten.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-4 U 162/18) wies die Klage des Versicherungsnehmers auf volle Kostenübernahme ab. Nach der Gebührenordnung von 1996 dürften Augenärzte bei diesem Eingriff nur einen geringen Zuschlag für Lasereinsatz berechnen. Danach beträgt die OP-Leistung insgesamt nur rund 1860 Euro.

Ein Sachverständiger hatte dem OLG erläutert, dass der Lasereinsatz die bewährte Operationstechnik mit dem Skalpell optimiere. Es sei aber keine selbstständige ärztliche Leistung. OnlineUrteile.de

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