Gericht weist AfD-Klage wegen Parteitagsräumen ab

AfD hatte gegen Neubrandenburgs Oberbürgermeister geklagt

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Neubrandenburg. Der MV-Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch darauf, dass die Stadt Neubrandenburg ihm Räume für einen Landesparteitag Anfang Februar zur Verfügung stellt. Das hat das Verwaltungsgericht Greifswald so entschieden, wie die Stadtverwaltung Neubrandenburg am Montag mitteilte. Es existiere keine gesetzliche Vorschrift, die einen Träger öffentlicher Gewalt dazu verpflichte, seine Räumlichkeiten politischen Parteien zur Verfügung zu stellen, berichtete die Stadt aus dem Urteil. Es bestehe nur Anspruch auf Gleichbehandlung der politischen Parteien. Das Gericht war zunächst nicht zu erreichen.

Die AfD hatte ein »einstweiliges Rechtsschutzverfahren« gegen Neubrandenburgs Oberbürgermeister Silvio Witt (parteilos) eingeleitet. Die städtische Tochterfirma Veranstaltungszentrum Neubrandenburg (VZN) hatte sich wegen des Lockdowns geweigert, der AfD das Jahn-Sportforum für den Landesparteitag ab 6. Februar zu vermieten. Wegen der Corona-Einschränkungen seien maximal Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern bei entsprechenden Abstandsregeln erlaubt. Zu dem Parteitag hatte die AfD mit bis zu 350 Teilnehmern gerechnet.

Zudem habe die AfD nicht darlegen können, warum ihr Landesparteitag wirklich »unaufschiebbar« wäre, hatte die Stadt erklärt. Von der AfD hieß es, die Kandidatenlisten für die Bundes- und Landtagswahlen 2021 sollten aufgestellt werden. Für eine Stellungnahme war bei der AfD zunächst niemand erreichbar. dpa/nd

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