Fahrbahnschwelle übersehen
Totalschaden
Obwohl er nur mit etwa 30 bis 40 km/h unterwegs war, erlitt ein Autofahrer aus Deutschland in Island einen Totalschaden, eben an einer Fahrbahnschwelle. Sie war zur Verkehrsberuhigung auf einer asphaltierten Straße quer zur Fahrbahn verlegt. Dennoch durfte man dort eigentlich mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h fahren. Es war Januar, dunkel, die Straße schneebedeckt: Deshalb hatte der Mann die Bodenschwelle übersehen.
Für den Verlust sollte seine Vollkasko aufkommen. Doch die winkte ab: Um einen Unfallschaden handle es sich hier nicht. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 7 U 57/20) verneinte Versicherungsschutz. Wenn ein Wagen beim Überfahren einer Bodenschwelle beschädigt werde, stelle das keinen versicherten Unfallschaden, sondern einen Betriebsschaden dar.
Bei einem Unfall wirke ein äußeres Ereignis plötzlich auf das Auto ein, z. B. ein anderes Auto bei einer Kollision. Bodenschwellen zu überqueren, gehöre dagegen zum gewöhnlichen Fahrbetrieb. In vielen Ländern sei es üblich, Autos mit Fahrbahnschwellen abzubremsen. Zwar könnten auch beim gewöhnlichen Betrieb eines Wagens Schäden entstehen. Das sei dann aber kein Unfallschaden für Vollkaskoversicherung. OnlineUrteile.de
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