Wenn sich Betrüger als Impfteam ausgeben

Betrugsmaschen in Coronazeiten

  • Lesedauer: 3 Min.

Viele Bürger verbringen im Corona-Lockdown light mehr Zeit zu Hause. Eine ideale Voraussetzung für betrügerische Anrufe.

Vorab-Gebühr für Impfungen

Die aktuellste Methode: Professionell organisierte Betrüger versuchten wegen angeblicher Impftermine Zugang zu Wohnungen von Rentnern zu erhalten. Dabei finden derzeit überhaupt keine Impfungen in Privathäusern statt. Darüber hinaus müssen die Bürger zum Impfzentrum kommen.

So berichtete das Polizeipräsidium in Straubingen. dass die Betrüger älteren Menschen an der Haustür oder am Telefon einreden, für Impfungen eine Vorab-Gebühr zahlen zu müssen. In anderen Fällen wird behauptet, das Geld müsse wegen der Corona-Krise abgehoben und anderweitig verwahrt werden. Oder falsche Polizisten behaupten, eine Anzeige wegen der Corona-Bestimmungen könne nur durch die Zahlung einer größeren Summe abgewendet werden. Unser Rat: Lassen Sie sich nicht darauf ein!

Lotterieschulden nicht beglichen

Ein Klassiker unter den Betrugsmaschen: Der Anrufer behauptet, der Betroffene hätte sich bei einer Lotterie angemeldet und vergessen zu kündigen. Statt 700 Euro für den bereits laufenden Vertrag zahlen zu müssen, könne gegen Zahlung von nur 300 Euro der Vertrag vorzeitig beendet werden. Unwissend, ob sie einen Lotterievertrag abgeschlossen haben, gehen die Betroffenen auf das Angebot ein und werden abkassiert.

Der Bergdoktor Martin Gruber

Ein weiterer Betrugsversuch: Einer Frau wurde mitgeteilt, es würde ein vollstreckbares Urteil aus dem Jahr 2014 gegen sie vorliegen. Gleich würde sich ein Rechtsanwalt melden, der eine Strafzahlung mit ihr vereinbaren wolle, um die Sache aus der Welt zu schaffen.

Der Anruf kam auch prompt. Der Mann stellte sich als Martin Gruber vor. Das kam der Frau allerdings komisch vor, hieß doch der vermeintliche Rechtsanwalt genauso wie der Arzt aus ihrer TV-Lieblingsserie »Der Bergdoktor«. Sie tat das einzig Richtige: Sie legte den Telefonhörer sofort auf, zumal sie auf ihre Frage, für welche Kanzlei er arbeite, keine richtige Antwort erhielt und stattdessen bedroht wurde.

Der Rat: Nicht einschüchtern lassen

Eine Strafanzeige wegen dieser Delikte läuft leider häufig ins Leere. Denn die verwendeten Rufnummern des Anrufers existieren nicht, und welche Person oder Firma angerufen hat, weiß der Angerufene nicht. Bei hartnäckigen Nachfragen reagieren die Anrufer häufig unwirsch und beenden ihrerseits das Gespräch. Von daher ist eine Ermittlung für die Polizei schwierig. Um sich effektiv zu schützen, sollte man möglichst keine persönlichen Daten in den Telefonaten preisgeben und die Anrufe abrupt abbrechen. VZB/nd

Betroffene können sich unter anderem bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) beraten lassen: nach Terminvereinbarung für eine telefonische Beratung unter (0331) 98 22 99 95 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/terminbuchung oder E-Mail-Beratung auf www.vzb.de/emailberatung

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