Für Geimpfte keine Ferienwohnungen

verwaltungsgericht

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Das geht aus einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald (Az. 4 B 122/21 HGW) vom 9. Februar 2021 hervor. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass es derzeit keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne

Die Antragssteller stammen aus Nordrhein-Westfalen und haben dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die derzeitige Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern verbietet Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht keine durchgreifenden Zweifel.

Auch wenn dadurch den Vermietern Einnahmen verloren gingen, sei das Verbot verhältnismäßig. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auch auf die hohen Infektionszahlen im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

Die Antragssteller können gegen den Beschluss Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Greifswald entscheiden müsste. dpa/nd

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