Rechts-Radikalenerlass weckt Erinnerung an Berufsverbote

CDU-Innenminister schlägt Verfassungstreue-Check für Beamte vor und stößt damit bei Linken und Grünen auf Vorbehalte

Ein als Quereinsteiger an eine Oberschule in Hennigsdorf gekommener Lehrer zieht in der Sommerhitze des Jahres 2018 sein T-Shirt aus, um mit Schülern Volleyball zu spielen. Dabei werden seine Tätowierungen sichtbar: eine Wolfsangel, mit der sich die Hitlerjugend schmückte, eine schwarze Sonne, wie sie in der Neonaziszene beliebt ist, und der Spruch »Meine Ehre heißt Treue«, der auf den Koppelschlössern der SS-Uniformen stand. An der Hochschule der Polizei in Oranienburg gibt ein 26-Jähriger bei einer Übung den Namen »Jung« per Funkalphabet mit den Worten »Jude, Untermensch, Nazi, Gaskammer« durch. Beide Männer werden aus dem Dienst entfernt und wehren sich seitdem juristisch dagegen.

Vor der Verbeamtung überprüfen

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Eventuell könnte das Land Brandenburg dergleichen Ärger künftig vermeiden, wenn es Bewerber überprüft, bevor diese verbeamtet werden. Innenminister Michael Stübgen (CDU) empfiehlt, vor jeder Einstellung die Verfassungstreue zu checken. Auch wer bereits verbeamtet ist, aber eine Beförderung in eine herausgehobene Position anstrebt, soll demnach überprüft werden. Vorgesehen ist dabei eine Anfrage beim Verfassungsschutz. Der soll im nachrichtendienstlichen Informationssystem nachsehen, ob bereits etwas vorliegt, was die Eignung des Bewerbers fraglich erscheinen lässt - und das melden. Extra eigene Recherchen anstellen soll der Geheimdienst nicht. Weil nur eine automatisierte Abfrage per Computer erfolgen soll, wird davon ausgegangen, dass der zusätzliche Aufwand für den brandenburgischen Verfassungsschutz durch den Check im überschaubaren Rahmen bliebe.

Landesbeamtengesetz novellieren

»Das Parlament hatte die Landesregierung mit der Prüfung beauftragt, wie ein Verfassungstreue-Check eingeführt werden kann. Das Ergebnis hat der Innenminister heute vorgelegt«, erklärte sein Sprecher Martin Burmeister am Dienstagnachmittag. Ein Bericht des Innenressorts dazu wurde kurz zuvor dem Landtag übermittelt. Der Bericht bezieht sich auf einen Parlamentsbeschluss vom 27. Oktober 2020: »Den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen den Rechtsextremismus konsequent fortsetzen!«. Es wird darin gefordert, zu prüfen, wie die Zuverlässigkeit von Bewerbern erfolgen könnte und wie die Rechtsgrundlagen anzupassen wären.

In dem Bericht des Innenministeriums wird nun eine Novellierung des Landesbeamtengesetzes vorgeschlagen. In Teilen der Bevölkerung »bröckelt« das Grundvertrauen in die Demokratie, heißt es dort. Damit bestehe die Gefahr, dass unter denen, die eine Beamtenlaufbahn anstreben, »immer mehr auch solche sind, die die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen, dies aber nicht zu erkennen geben wollen und so die Beamtenschaft unterwandern wollen«. Der Landtagsabgeordnete Andreas Büttner (Linke) kritisiert den Plan von Minister Stübgen: »Ich frage mich, was er eigentlich erreichen will«, so Büttner. Bei Einstellungen und Beförderungen gebe es den Rechtsweg. »Wenn ein Bewerber wegen des Verfassungstreue-Checks nicht genommen wird, muss das gerichtlich überprüfbar sein. Das ist bei einem Vorgang, der beim Verfassungsschutz geführt wird, aus Geheimschutzgründen jedoch regelmäßig nicht möglich.« Stübgen werde mit dieser Schaufensterpolitik scheitern, da die Vorgehensweise in keiner Art geeignet sei, »relevante Personen aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen«, glaubt Büttner. Eine Überprüfung ausschließlich von Beamten ab Besoldungsstufe A 9 würde davon abgesehen einen Großteil der Beschäftigten insbesondere im Justiz- und Polizeidienst bei der Überprüfung auslassen. Büttner zieht das Fazit: »Schlecht gemacht und nicht umsetzungsfähig.«

Nutzen des Checks fragwürdig

Dass sich ein Abgeordneter der Opposition so äußert, auch wenn es mit Büttner der Vorsitzende des Innenausschusses ist, dürfte Minister Stübgen egal sein. Nicht egal sein kann ihm aber, was die Abgeordnete Marie Schäffer (Grüne) denkt, denn sie spricht für eine Koalitionsfraktion. »Dass wir darüber diskutieren wollen, wie die Zuverlässigkeit und Verfassungstreue von Bediensteten im öffentlichen Dienst sichergestellt werden kann, wurde auf Antrag aller demokratischen Fraktionen im August 2020 beschlossen«, erinnert Schäffer. Sie ist Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen und Sprecherin für Inneres, Demokratie, Digitales und Asyl. »Wir legen in der Diskussion um einen Verfassungstreue-Check größten Wert auf eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsabwägung«, versichert Schäffer. »Ein solcher Grundrechtseingriff müsste in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme stehen. Ob das der Fall ist, kann nur anhand eines schlüssigen Gesamtkonzepts bewertet werden.« Schäffer fügt hinzu: »Einer pauschalen Überprüfung aller Beamten stehen wir sehr kritisch gegenüber.«

Gegen Linke im Einsatz

Der Check ruft Erinnerungen an den bundesrepublikanischen Radikalenerlass von 1972 wach. Er richtete sich vornehmlich gegen Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und des Sozialistischen Studentenbundes SDS, deren Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden sollten. Bis 1985 wurden 3,5 Millionen Personen überprüft. 1250 vorwiegend als linksextrem eingestufte Lehrer und Hochschuldozenten wurden nicht eingestellt, etwa 260 Mitarbeiter wurden entlassen.

Brandenburg hat jedoch kein Problem mit Linksextremisten. Diese Szene ist verschwindend klein. Groß und gefährlich ist stattdessen die rechte Szene. Diese Einschätzung ist unter den demokratischen Parteien im Landtag Konsens. Eine Beschränkung des Verfassungstreue-Checks auf geheimdienstliche Erkenntnisse zu neofaschistischen Bestrebungen ist jedoch nicht angedacht.

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