Angemessen sind hohe Strafen

Lisa Ecke über die EU-Vorschläge gegen Lohndiskriminierung

Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission zu Maßnahmen für gleiches Gehalt von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit war längst überfällig. Dass Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, Informationen über das Lohngefälle zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu veröffentlichen, ist ein wichtiger Schritt gegen Lohndiskriminierung. Dass dies allerdings nur für Firmen mit mehr als 250 Arbeitnehmer gilt, ergibt keinen Sinn. Die EU-Kommission begründet es mit der »Verhältnismäßigkeit«. Aber die Kosten für die Arbeitgeber, die solche Veröffentlichungen verursachen, stehen in keinem Verhältnis dazu, dass Frauen in der EU im Schnitt 14 Prozent weniger verdienen, dass sie eine um 33 Prozent geringere Rente erhalten und häufiger armutsgefährdet sind.

Richtig ist, dass Arbeitnehmerinnen, die geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung ausgesetzt sind, eine Nachzahlung plus Entschädigung erhalten sollen. Auch dass Arbeitgeber beweisen müssen, dass keine Entgeltdiskriminierung stattgefunden hat, macht Hoffnung, dass das Gesetz wirkungsvoller sein könnte als das Lohntransparenzgesetz in Deutschland. Schade nur, dass keine Entschädigung festgelegt wird. Damit die Wirkung nicht verpufft, müsste diese verhältnismäßig sein - also sehr hoch.

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.