• Politik
  • Bundesamt für Verfassungsschutz

AfD ist vorerst doch kein Verdachtsfall

Verwaltungsgericht Köln rügt Verfassungsschutz für »durchgestochene« Infos zur AfD

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist die überraschende Wendung am Ende einer turbulenten Woche: Das Verwaltungsgericht Köln hat es dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Freitag vorerst verboten, die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einzustufen. Den Grund für diesen sogenannten Hängebeschluss zugunsten der Rechtsaußenpartei hat der oberste deutsche Geheimdienst selbst zu verantworten, wie die Richter*innen klarstellten. Weil sich der Verfassungsschutz offensichtlich nicht an die getroffene Abmachung hielt, bis zum Abschluss der juristischen Auseinandersetzung die Öffentlichkeit nicht über eine mögliche Beobachtung der AfD zu informieren, korrigierte das Gericht eine frühere Entscheidung in der Sache nun.

Am Mittwoch war durch übereinstimmende Medienberichte bekannt geworden, dass der Geheimdienst die AfD bereits seit dem 25. Februar als rechtsextremen Verdachtsfall führt. BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung am 3. März den Landesämtern für Verfassungsschutz mitgeteilt, am gleichen Tag berichteten unter anderem die »Süddeutsche Zeitung«, der »Spiegel« und die »Tagesschau« darüber, ohne genauere Quellen für diese Informationen anzugeben. Es liegt nahe, dass entweder ein oder mehrere Mitarbeiter*innen des BfV oder aus den Landesämtern die vertraulichen Nachrichten an Journalist*innen weitergaben.

In einer Mitteilung des Kölner Verwaltungsgerichtes heißt es dann auch, dass Informationen an die Presse »durchgestochen« worden seien, das BfV sich diesen Umstand zurechnen lassen müsse und die »Vertrauensgrundlage nunmehr zerstört« sei, weil sich der Geheimdienst nicht an eine verabredete Stillhaltzusage gehalten habe. Das Gericht müsse jedoch die Chancengleichheit im Wettbewerb der politischen Parteien sicherstellen. Solange juristisch nicht geklärt sei, ob eine Einstufung der gesamten AfD als Verdachtsfall durch den obersten deutschen Verfassungsschutz rechtlich zulässig ist, dürften der Partei keine Nachteile entstehen, so das Gericht weiter. Wann in der Sache abschließend entschieden wird, ist unklar.

Bei dem Beschluss vom Freitag handelt es sich lediglich um eine Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichtes, über den eigentlichen Eilantrag der AfD wurde nicht entschieden. Das wiederum soll erst geschehen, wenn das Bundesverfassungsgericht über eine ebenfalls von der Rechtsaußenpartei eingereichte Verfassungsbeschwerde entschieden hat. Unterm Strich könnte es passieren, dass die Kölner Richter*innen sogar erst nach der Bundestagswahl ein Urteil fällen. Der AfD käme dies im Wahlkampf gelegen, bliebe ihr das Etikett »rechtsextremer Verdachtsfall« damit vorerst erspart. Gleichzeitig wird die Partei versuchen, die Entscheidung aus Köln umzudeuten.

Bundesprecher Jörg Meuthen sprach am Freitag dann auch von einem »rechtswidrigen Vorgehen des Verfassungsschutzes gegen die größte Oppositionspartei« und mutmaßte, das BfV »dürfte sich jetzt zweimal überlegen«, ob es sich gegen die AfD »politisch instrumentalisieren lassen will«. Dies ist eine eigenwillige Schlussfolgerung der Kölner Zwischenentscheidung. Die besagt schließlich nur, dass das BfV Informationen nicht hätte weitergeben dürfen. Ob die Belege für eine Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall ausreichen, war nämlich nicht das Thema.

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