Impfdrängler muss gehen

Halles Oberbürgermeister Wiegand vom Amt suspendiert

  • Max Zeising
  • Lesedauer: 2 Min.

Ausgerechnet der Hauptdarsteller fehlte. Der Platz von Bernd Wiegand blieb bei der Stadtratssitzung in Halle am Mittwoch unbesetzt. Kurz vor jener mit Spannung erwarteten außerordentlichen Versammlung, auf der das Stadtoberhaupt aufgrund seiner Rolle in der Impfaffäre - er selbst sowie mehrere Stadträte und Mitglieder des Katastrophenschutzstabes waren vorzeitig gegen das Coronavirus geimpft worden - per Beschluss in den Zwangsurlaub geschickt werden sollte, hatte sich dieser bereits freiwillig verzogen.

Auch ohne Wiegands Anwesenheit war die Stimmung sofort am Köcheln. Unterstützer des Oberbürgermeisters versuchten, die drohende Suspendierung im letzten Moment noch zu verhindern. Beispielsweise rügte Stadtrat Johannes Menke von der neu gebildeten gemeinsamen Fraktion des Wiegand-Unterstützervereins »Hauptsache Halle« mit den Freien Wählern die aus seiner Sicht »nicht ordnungsgemäße Einladung zur Sitzung«. Zwischen den Abgeordneten Andreas Wels von »Hauptsache Halle« und dem erklärten Wiegand-Gegner Detlef Wend entwickelte sich ein verbaler Disput, der von Stadtratschefin Katja Müller unterbunden werden musste.

Gleichwohl: Es nützte ihnen nichts. Im nicht öffentlichen Teil der Sitzung entschied eine Mehrheit des Stadtrates, Wiegand die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten und ihm ein Hausverbot zu erteilen. Zur Begründung verwiesen die Fraktionen FDP, SPD, Grüne und Linke in ihrem gemeinsamen Antrag, der »nd« vorliegt, auf den bestehenden Verdacht gleich mehrerer Rechtsverstöße: Verstoß gegen die Impfverordnung, Vorteilsnahme im Amt und Nichtveranlassung einer unabhängigen rechtlichen Prüfung. Wiegand habe »bis jetzt nicht zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen und sich in zahlreiche Widersprüche verstrickt«, heißt es in dem Papier. Grundlage des Beschlusses ist das Beamtenstatusgesetz, nach dem ein solches Verbot auszusprechen ist, wenn zu befürchten ist, dass - sinngemäß ausgedrückt - bei weiterer Anwesenheit im Amt entweder Verdunklungsgefahr besteht oder die Arbeit der Verwaltung wesentlich behindert wird. 34 Stadträte sprachen sich für das Verbot aus, 13 votierten dagegen, einer enthielt sich.

An die Öffentlichkeit gelangte Details eines Zwischenberichts der Staatsanwaltschaft Halle hatten dieser Mehrheit vor der Sitzung den Rücken gestärkt. Zwar sei die Impfung des Oberbürgermeisters selbst rechtlich vertretbar gewesen, heißt es darin - jedoch soll der Beschuldigte versucht haben, die Impfung geheim zu halten. Weiterhin seien mehrere Mitglieder des Stadtrats und des Katastrophenschutzstabes geimpft worden, ohne dass in diesen Fällen ein Verwurf der Impfdosen gedroht hatte - anders, als von Wiegand ursprünglich dargestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Oberbürgermeister wegen des Verdachts der veruntreuenden Unterschlagung von Teilen des Corona-Impfstoffes eingeleitet und in diesem Zusammenhang mehrere Diensträume der Stadt in Sachsen-Anhalt durchsucht.

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