Zahlen & Fakten
Pflegegradrechner vom SoVD ins Netz gestellt
Für Pflegebedürftige hat der Sozialverband Deutschland (SoVD) einen Pflegegradrechner ins Internet gestellt, der helfen soll, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Die Einschätzung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) entscheide über den Pflegegrad. »Aber zur Vorbereitung darauf bietet jetzt unser Online-Tool Hilfe an: Schritt für Schritt geht es beim Pflegegradrechner durch den Prozess und am Ende steht eine Auswertung«, so SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Eine Frage steht immer an erster Stelle: Wie hoch ist der Grad der Pflegebedürftigkeit? Es sei wichtig, sich rechtzeitig mit der eigenen Pflegesituation und der Pflegebegutachtung auseinanderzusetzen, so Bauer. Der Pflegegradrechner sei einfach und verständlich gehalten, biete eine Orientierung zu einer möglichen Einstufung, treffe aber keine rechtsverbindliche Aussage und kann sowohl von Betroffenen als auch von Angehörigen ausgefüllt werden. Den Rechner findet man unter http://u.epd.de/1sqq
Telefonische Krankschreibung weiter möglich
Wer eine Erkältung hat, kann sich auch weiterhin am Telefon krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Corona-Sonderregel für Krankschreibungen um drei Monate bis Ende Juni verlängert. Die telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen kann bis zu sieben Tage ausgestellt und einmal um weitere sieben Tage verlängert werden.
Fachärzte können ebenfalls bis Ende Juni weiterhin telefonische Beratungen abrechnen. Die Vereinfachungen bei Heilmittel-Verordnungen gelten bis Ende September, ebenso die Möglichkeit von Behandlungen per Video, wo das geht und wenn die Patienten einverstanden sind.
Bis zum Ende der epidemischen Lage werden die Regeln für Krankentransporte verlängert. Corona-Patienten oder Menschen, die unter Quarantäne stehen und zu ambulanten Behandlungen müssen, brauchen für die Fahrkostenerstattung bis zur Aufhebung der Sonderregelung nicht die vorherige Genehmigung der Krankenkasse.
Zuschuss für Hartz-IV-Empfänger kommt im Mai
Der Corona-Zuschuss von 150 Euro für Grundsicherungsempfänger wird im Mai ausgezahlt. Die Auszahlung werde automatisch erfolgen, so das Bundesarbeitsministerium. Das Bundeskabinett hatte die gesetzliche Vorlage im Rahmen des dritten Sozialschutzpakets gebilligt. Sie trat Anfang April in Kraft. Darin ist auch vorgesehen, den erleichterten Zugang zu Hartz-IV-Leistungen bis zum Jahresende zu verlängern. Damit wird auch Solo-Selbstständigen geholfen, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Agenturen/nd
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