Ex-Bamf-Chefin nun »ohne Strafmakel«

Verfahren gegen frühere Leiterin der Bremer Behörde eingestellt - gegen 10 000 Euro Geldauflage

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 2 Min.

Das Strafverfahren gegen die frühere Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Ulrike B. wurde jedoch zur Auflage gemacht, 10 000 Euro zu zahlen, teilte die Vorsitzende Richterin am Landgericht, Maike Wilkens, am Dienstag in Bremen. Alle Seiten hätten sich auf die Einstellung des Prozesses geeinigt.

Die bereits 2017 ihres Amtes enthobene Behördenleiterin war wegen 14 Fällen von vermeintlichen Verstößen gegen das Dienstgeheimnis, Dokumentenfälschung und Vorteilsnahme angeklagt. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft ihr 121 Vergehen im Zusammenhang mit vermeintlichen Missständen im Bremer Flüchtlingsamt vorgeworfen. 2018 standen B. und zwei Anwälte, mit denen sie zusammenarbeitete, unter dem Verdacht, Hunderten Menschen illegal zu einem positiven Asylbescheid verholfen zu haben. Diese Vorwürfe erwiesen sich jedoch als haltlos, im November 2020 waren sie endgültig vom Tisch. Schon am ersten Prozesstag am vergangenen Donnerstag hatte ein Gerichtssprecher mitgeteilt, es sei mit einer Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage zu rechnen (siehe »nd« vom 16.4.).

Vom Frühjahr 2018 an hatte der Verdacht gegen Ulrike B. bundesweit für Wirbel gesorgt. In zahlreichen Medienberichten wurde der Eindruck erweckt, von der Bremer Dienststelle aus würden die Grundfesten des deutschen Staates erschüttert. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erregte sich über einen vermeintlichen »handfesten, schlimmen Skandal«. Die Bundespolizei beteiligte sich an den Untersuchungen im Rahmen einer Ermittlungsgruppe, der auch die »Zentrale Antikorruptionsstelle« und das Landeskriminalamt angehörten. Selbst der Innenausschuss des Bundestages befasste sich mit der Angelegenheit.

Am Ende blieb nur der Vorwurf, B. habe sich von einem Asylrechtsanwalt zwei Hotelübernachtungen bezahlen lassen, ihm widerrechtlich Dokumente weitergeleitet und einzelne Unterlagen aus Akten entfernt. Die Verteidigung sah darin keine rechtswidrigen Handlungen.

Mit B. stand ein Anwalt aus Hildesheim vor Gericht, dem unter anderem vorgeworfen wird, Flüchtlingen zum »Untertauchen« geraten zu haben und andere zum Stellen unberechtigter Asylanträge animiert zu haben. Er muss am Donnerstag erneut vor Gericht erscheinen. Auch ihm wurde eine Verfahrenseinstellung angeboten - gegen 5000 Euro Geldauflage. Mit dieser Summe ist der 42-Jährige jedoch nicht einverstanden.

Die Anwälte von Ulrike B. hätten gern einen Freispruch erzielt. Das aber hätte weitere Belastungen für ihre Mandantin bedeutet, teilten sie mit. Verteidiger Johannes Eisenberg sprach von einer »prozessökonomischen Verfahrenseinstellung«. B. gehe »ohne Strafmakel« aus dem Verfahren hervor. Zugleich kritisierte er erneut die Vorverurteilung der ehemaligen Behördenleiterin durch die Medien.

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal