Dänemark macht es schwer

Verschärfte Kriterien zur Erlangung der Staatsangehörigkeit geplant

  • Andreas Knudsen, Kopenhagen
  • Lesedauer: 3 Min.

Wer dänischer Staatsbürger werden will, braucht einen langen Atem. Der Gesetzgeber hat dafür in den vergangenen Jahren hohe Hürden errichtet. Eine Mehrheit in der Bevölkerung heißt diese Politik gut. Ein verschärfter Gesetzentwurf der sozialdemokratischen Minderheitsregierung wird von drei bürgerlichen Parteien unterstützt. Somit dürfte er ohne Probleme das parlamentarische Verfahren passieren und verabschiedet werden. Damit würde eine Einbürgerung künftig noch weniger Menschen zuteil.

Nach Inkrafttreten können sich Personen, die zu einer Gefängnisstrafe oder einer bedingten Gefängnisstrafe verurteilt wurden, nicht mehr um die dänische Staatsbürgerschaft bewerben. Geldstrafen ab 400 Euro wegen Betrugs im Zusammenhang mit staatlicher sozialer Unterstützung oder Verstößen gegen das Ausländerrecht ziehen eine Karenzzeit von sechs Jahren nach sich. Darüber hinaus muss man mindestens 42 Monate Vollzeitarbeit innerhalb der letzten vier Jahre nachweisen können, um Staatsbürger werden zu können. Soziale Beschäftigungsprojekte zählen nicht mit. Des Weiteren müssen fünf Fragen zu den sogenannten »dänischen Werten«, die gleichgesetzt werden können mit den grundlegenden westlichen Demokratiewerten, in einem Gespräch richtig beantwortet werden.

Der Nachweis von Sprachkenntnissen und das Ablegen einer schriftlichen Prüfung mit Fragen zur dänischen Gesellschaft sind bereits jetzt der formale Ausgangspunkt für ein solches Verfahren. Weitere Anforderungen wie eine feste Arbeitsstelle und gesellschaftliches Engagement sind seit der Jahrtausendwende hinzugekommen, um es gerade Einwanderern und Flüchtlingen aus der sogenannten Dritten Welt und insbesondere der arabischen schwer zu machen, den ersehnten Pass zu bekommen. Abhängig von den persönlichen Umständen müssen Bewerber außerdem zwischen sechs und acht Jahren ununterbrochen in Dänemark gewohnt haben; dieser Zeitraum ist in den letzten Jahren laufend verlängert worden.

Forderungen in diese Richtung wurden seit der Jahrtausendwende zunächst von den rechtsextremen Parteien formuliert und dann von den bürgerlichen Parteien und, nach einer Reihe von Wahlniederlagen, auch den Sozialdemokraten aufgegriffen. Dennoch wird die neue Verschärfung von den im Parlament vertretenen Rechtsparteien Dänische Volkspartei und Neue Bürgerliche Partei nicht mit Jubel begrüßt. Beide verließen die Verhandlungen kurz vor Abschluss. Sie wollten Bewerber mit muslimischem Hintergrund grundsätzlich ausschließen. Dies aber wäre verfassungswidrig, da ein solches Kriterium offensichtlich gegen das Gleichheitsgebot verstoßen würde. Auch die Forderung der Rechten, eine jährliche Quote festzulegen, wie vielen Bewerbern die Staatsbürgerschaft erteilt wird, wurde abgewiesen.

Statt dessen einigten sich die Parteien hinter dem Gesetzentwurf darauf, die Bewerber in vier Gruppen einzuteilen: nordische Länder, andere westliche Länder, nicht-westliche Ländern sowie Naher Osten samt Nordafrika und der Türkei. Zudem will die Koalition im Fall zu vieler Bewerber aus der letzten Gruppe, im Klartext aus muslimischen Ländern, nachsteuern. Eine Quotenregelung kann also noch kommen. Die oppositionellen Parteien links der Sozialdemokraten protestierten sofort nach Veröffentlichung des Gesetzesvorschlages. Verhindern können sie die Neuregelung für die Vergabe der Staatsbürgerschaft aber nicht.

Zur dänischen Ausländerpolitik gehört auch, dass Aufenthaltsgenehmigungen für Syrer aus Damaskus und angrenzenden Provinzen eingezogen werden von den Behörden, um die Geflüchteten baldmöglichst zu repatriieren. Dieses Vorgehen stützt sich auf amtliche Einschätzungen, wonach die Sicherheitslage in diesen Gebieten wieder stabil und damit kein Hinderungsgrund sei für eine Rückkehr nach Syrien. Solche Abschiebungen sind jedoch derzeit nicht möglich, da Dänemark wie andere EU-Länder die Zusammenarbeit mit der Assad-Regierung ablehnt.

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