Kündigung eines Lehrers mit tätowiertem SS-Spruch wirksam

Arbeitsgericht bestätigt Entlassung des Quereinsteigers Clemens K., der an einer Schule in Hennigsdorf tätig war

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wies am Dienstag die Klage eines Chemie- und Biologielehrers gegen seine Entlassung aus dem Staatsdienst ab. Seine Kündigung durch das Bildungsministerium ist damit wirksam.

Auf den Bauch tätowiert trug Clemens K. den Spruch »Meine Ehre heißt Treue«. So präsentierte er sich im Sommer 2018 Siebentklässlern und Kollegen der Albert-Schweitzer-Oberschule in Hennigsdorf, als er bei einem Sportfest sein T-Shirt abstreifte. Er will sich dabei nichts gedacht und auch nicht gewusst haben, dass dieses Motto auf den Koppelschlössern der SS-Uniformen stand. Auch eine Wolfsangel, mit der sich die Hitlerjugend schmückte, und eine schwarze Sonne, wie sie in der rechten Szene beliebt ist, hatte sich Clemens K. als junger Mann tätowieren lassen, außerdem »Legion Walhalla« und »Odin statt Jesus«. Ein Experte der Polizei ließ das Bildungsministerium wissen, die einzelnen Elemente könnten noch auf einen harmlosen Anhänger nordischer Religion hindeuten, zusammen mit dem SS-Spruch aber würde solche Tätowierungen nur tragen, wer Neonazi war oder ist. Der Betroffene bestreitet das.

Wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole wurde Clemens K. am Dienstag vergangener Woche zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Sein Anwalt will Berufung dagegen einlegen, um die Summe noch reduzieren zu lassen. Zunächst hatte sich Clemens K. »trotzig wie ein Kind«, wie er heute selbst sagt, dagegen entschieden, die Tätowierungen entfernen oder unkenntlich machen zu lassen. Inzwischen hat er zumindest das eingesehen.

Tätowierungen inzwischen geändert

Er ließ in einem Tattoostudio das Wort »heißt« durchkreuzen und das Wort »Treue« mit einer Krone überzeichnen. Die Schriftzüge »Odin statt Jesus« und »Legion Walhalla« auf seinen Oberarmen hat er schwärzen lassen, die Wolfsangel und die schwarze Sonne abändern lassen. Vielleicht wäre alles bereits komplett entfernt, wenn die Tätowierstudios in der Coronakrise nicht geschlossen gewesen wären, versichert er. »Ich habe es jetzt verstanden.« Trotzdem fühlt sich Clemens K. immer noch ungerecht behandelt. Wenn er wirklich Faschist gewesen wäre, dann wäre er doch irgendwann einmal bei einer Demonstration oder als Mitglied eine Partei in Erscheinung getreten, argumentiert er am Dienstag. Doch gegen ihn liegt nichts dergleichen vor. Da sei auch wirklich nichts, beteuert Clemens K. Er habe keine rechte Gesinnung. Die Tattoos versucht er als eine Art Widerstandshandlung gegen seinen Vater zu rechtfertigen. Ein Gutes habe der ganze Ärger immerhin, sagt er. In einer Therapie arbeite er jetzt das Trauma seiner Kindheit auf.

Rechtsanwalt Thomas Jürgens, der das Ministerium vertritt, glaubt ihm nicht, dass er sich die Sprüche und Symbole »naiv« hat stechen lassen. Dass unter »Meine Ehre heißt Treue« noch stand »Liebe und Familie«, überzeugt ihn nicht. Das sei so ein typischer Trick, so etwas noch hinschreiben zu lassen, weil man weiß, dass der Spruch verboten sei, aber den Zusatz absichtlich unter die Gürtellinie zu platzieren, damit er nur zu sehen ist, wenn man sich vollkommen nackt zeigt. »Eine Weiterbeschäftigung kommt unter keinen wie auch immer gearteten Umständen in Frage«, erklärt Jürgens vor dem Landesarbeitsgericht, wo der Fall, der in verschiedenen Instanzen hin und her wogte, wieder gelandet war.

Keine Perspektive als Lehrer

Clemens K., der 2016 als Quereinsteiger in den Lehrerberuf gelangte, könnte sich in einem anderen Bundesland oder an einer Privatschule bewerben - wenn er wenigstens noch seine Ausbildung beenden dürfte. Aber auch das kommt laut Jürgens nicht in Frage. »Wenn ich höre: ›Ich hatte Probleme mit meinem Vater, deswegen tätowiere ich mir einen SS-Spruch‹«, stöhnt der Anwalt. Man habe hier einen wegen Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole verurteilten Lehrer. »Den wollen wir nicht beschäftigen.«

Clemens K. wäre bereit gewesen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit sein Hemd auszuziehen, um den Richtern zu zeigen, wie seine Tätowierungen heute aussehen. Das Gericht verkündete aber nach kurzer Beratung, dies sei nicht notwendig. Es war ohnehin die Frage, ob nicht entscheidend ist, wie Clemens K. als 36-Jähriger aussah, als ihm das Ministerium kündigte.

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