Gebremst und nur zögerlich losgefahren
wer haftet beim unfall in der waschstrasse?
So urteilte das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 1 U 63/19). Danach müssen Autofahrer in der Waschstraße den Fuß von der Bremse lassen, aber auch sofort losfahren, wenn der Waschvorgang erledigt ist.
Ein Autofahrer hatte mit seiner Berufung vor dem OLG teilweise Erfolg. Er hatte vom Betreiber der Waschstraße und von einem anderen Fahrer Schadenersatz gefordert. Der Kläger hatte in einer Waschanlage gebremst, weil das vor ihm stehende Auto am Ende der Waschstraße nicht unverzüglich losgefahren war. Dadurch war sein Auto aus dem Mitnehmer des Förderbands gerutscht und beschädigt worden.
Der Kläger muss aber nicht vollständig für den Schaden an seinem Fahrzeug aufkommen, so das OLG. Auch der andere Fahrer habe sich fehlerhaft verhalten, indem er nicht sofort nach dem Ende des Waschvorgangs weggefahren sei. Dieser Fahrer muss für ein Drittel des Schadens haften. Den Rest hat der Kläger selbst zu tragen. dpa/nd
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