- Politik
- Krieg in Ex-Jugoslawien
Ratko Mladic ist ein Kriegsverbrecher
Ratko Mladic, ehemaliger serbischer Oberbefehlshaber, bleibt in Haft
Ist er Held, ist er Teufel? Glück für die einen, die dem einstigen Oberbefehlshaber der bosnisch-serbischen Armee die Hand schütteln durften. Andere packt das Grauen, wird nur sein Name genannt. Wie aber sieht sich Ratko Mladic selbst? Sicher als ein ebenso disziplinierter wie geschickter Militär, der seine Pflicht tat fürs Vaterland. Und dem nach dem Sieg der westlichen Übermacht nur wenige Freunde blieben. Die dem General 15 Jahre lang halfen, sich der Verhaftung zu entziehen.
Erst 2011 wurde er dem UN-Kriegsverbrechertribunal überstellt. Vor dem er weiter kämpfte, dessen Urteil er nicht anerkannte. Denn, so Mladic: Der Krieg sei den Serben aufgezwungen worden. Wie schon 1914 von Österreich und 1941 von den Faschisten. Mladics Vater kämpfte als Partisan Titos gegen die Okkupanten und wurde von kroatischen Ustaschi umgebracht. Sein Sohn lernte Armut kennen. Und Hass.
Mit 15 Jahren begann seine militärische Karriere. In der Jugoslawischen Volksarmee fühlte er sich aufgehoben. Auch, weil sie die Institution war, die den immer rascheren Zerfall der Bundesrepublik aufhalten wollte. Als das nicht gelang, setzte sich Mladic umso engagierter für ein starkes Serbien ein. Im Frühjahr 1992 ging er in seine bosnische Heimat zurück, wurde Oberbefehlshaber der Vojska Republike Srpske.
Seine Truppen »säuberten« Dörfer von Nicht-Serben, belagerten Sarajevo. Treu gegenüber ihrem Anführer geboten Mladic’ Soldaten über Leben und Tod. Der 1994 auch in die Familie des Feldherrn einbrach. Seine Tochter, eine Medizinstudentin, erschoss sich mit der Lieblingspistole ihres Vaters. Angeblich konnte sie dessen grausame Taten ihres Vaters nicht länger ertragen. Wahrheit oder Propaganda? Ein Jahr später befahl Mladic die Mordorgie an 7000 muslimischen Jungen und Männern in Srebrenica. Heute ist der 78-Jährige nur noch ein Schatten seiner selbst. Und ein Kriegsverbrecher, verurteilt zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
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