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Erst »Probesterben« - dann das Testament?

nachlassplanung vermeidet streitigkeiten

  • Lesedauer: 2 Min.

Das Netzwerk Deutscher Erbrechtsexperten (NDEEX) erklärt, warum es sich lohnt, den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln.

Viele fehlerhafte Testamente

Von den Testamenten, die in Deutschland existieren, sind viele fehlerhaft. »Oft scheuen die Menschen bei der Nachlassplanung den Weg zur Fachanwältin oder zum Fachanwalt. Sie haben das Gefühl, eine rechtliche Beratung zu diesem Thema sei teuer und nur für wohlhabende Personen sinnvoll. Das ist ein Trugschluss«, erklärt Katja Habermann, NDEEX-Mitglied und Fachanwältin für Erbrecht. »Eine rechtzeitige Nachlassplanung beugt Streitigkeiten unter den Erbinnen und Erben vor und spart damit Zeit, Ärger und Kosten.«

»In der Regel gehen die Menschen davon aus, dass es eine feste Erbreihenfolge gibt. Doch es kann leider immer zu unerwarteten Schicksalsschlägen kommen, die die Nachlassplanung hinfällig machen«, erklärt Katja Habermann. »Deshalb ist es sinnvoll, alle möglichen Todesfälle in der Familie gemeinsam durchzugehen und sich über die Nachlassplanung auszutauschen. Wir nennen das ein ›Probesterben‹. Dann das Testament anfertigen.«

Missverständnisse vermeiden

Vorsicht ist bei der eigenständigen Testamentserrichtung geboten. Ein unterschriebenes, handschriftliches Testament ist zwar genauso gültig wie das notarielle. Aber: Die Erblasserinnen und Erblasser verfügen in den meisten Fällen nicht über das juristische Fachwissen, das die gewünschte Erbfolge sichern würde. Wenn es Unklarheiten gibt, kann die Verfasserin oder der Verfasser nicht mehr befragt werden. Deshalb kommt es bei eigenständig errichteten Testamenten häufig zu Problemen und langwierigen Gerichtsverhandlungen.

Testament schon mit 30 anfertigen

Wenn gar kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Das kann vor allem für unverheiratete und kinderlose Paare zum Problem werden, da diese entweder gar nicht oder nur teilweise in der Erbfolge berücksichtigt werden. NDEEX empfiehlt deshalb schon jungen Menschen ab 30 Jahren, vorsorglich ein Testament zu verfassen. Dies gilt insbesondere für Personen, die aus beruflichen oder privaten Gründen erhöhten Risiken ausgesetzt sind.

»Viele meiden die Nachlassplanung, weil sie nicht gerne an das eigene Lebensende denken. Wer sein Testament macht, setzt sich aber nicht nur mit dem Sterben auseinander, sondern auch damit, was aus dem Nachlass wird«, so Katja Habermann. NDEEX/nd

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