Teilhabestärkungs- gesetz beschlossen

behinderung

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Vorgesehen sind Erleichterungen im Alltag und Arbeitsleben. Zudem wird eine Gewaltschutzklausel im Sozialgesetzbuch verankert, um den Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen, zu verbessern.

Künftig sollen etwa Assistenzhunde Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen wie Geschäften haben, auch wenn dort Hunde verboten sind. Die Neuregelung sieht auch vor, das Budget für Ausbildung zu erweitern. Künftig sollen auch Menschen, die schon in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten, über dieses Budget gefördert werden können. Die Möglichkeiten der aktiven Arbeitsförderung in den Jobcentern und Arbeitsagenturen sollen ausgebaut werden. In den Leistungskatalog zur medizinischen Rehabilitation werden digitale Gesundheitsanwendungen aufgenommen.AFP/nd

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