Das Gefühl der Mehrheit

Julia Trippo hält das Kopftuchverbot des EuGH für falsch

  • Julia Trippo
  • Lesedauer: 1 Min.
Kaum eine Gruppe wird so stark auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert wie Kopftuchträgerinnen. Sie haben es nicht nur schwerer, einen Job zu finden. Nun ist es auch rechtens, dass Arbeitgeber*innen das Tragen eines Kopftuches während der Arbeitszeit verbieten können. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. Konkret ging es um die Fälle zweier Muslima, die in einer Kita und in einer Drogerie mit Kopftüchern arbeiteten. Laut Gericht könne das Tragen jeglicher sichtbarer Ausdrucksformen politischer, weltanschaulicher und religiöser Überzeugungen untersagt werden mit der Begründung, soziale Konflikte zu vermeiden oder gegenüber den Kund*innen ein Bild der Neutralität zu vermitteln.

Im gesellschaftlichen Diskurs hat das Kopftuch ohnehin eine übergroße Symbolfunktion eingenommen und ist hochpolitisiert. Und die subjektive Neutralität bedeutet in diesem Fall, die Religionsfreiheit der einen einzuschränken, weil sich die anderen daran stören. Die Diskriminierung von Minoritäten wird in Kauf genommen, um der weißen Mehrheitsgesellschaft ein gutes Gefühl zu vermitteln und Konflikte zu vermeiden. Zumindest wurde vom EuGH auch entschieden, dass pauschale Kopftuchverbote weiterhin unzulässig sind.

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