Eintrag ins Klageregister für Betroffene

Musterfeststellungsklage: Saalesparkasse

  • Lesedauer: 2 Min.

Der erste mündliche Verhandlungstermin vor dem Oberlandesgericht Naumburg gegen die Saalesparkasse findet am 4. August 2021 statt. Das ist die letzte Chance zur Teilnahme für betroffene Prämiensparer.

Zum Hintergrund: Im Juli des vergangenen Jahres hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Um sich an dieser Klage zu beteiligen, müssen sich betroffene Prämiensparer in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz bis zum 3. August 2021 eingetragen haben, und zwar im Online-Formular zur Anmeldung auf der Webseite des Bundesamtes. Das ist die tatsächlich letzte Chance für Prämiensparer der Saalesparkasse, sich an dieser Klage zu beteiligen.

In der Musterfeststellungsklage geht es darum, wie die Zinsanpassung der Prämiensparverträge hätte erfolgen müssen. Nachberechnungen von mehreren hundert solcher Prämiensparflexibel-Verträge durch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) ergab Erstattungsansprüche in fünfstelliger Höhe.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gibt für Betroffene eine kostenlose Hilfestellung für eine Eintragung ins Klageregister. Das kann entweder persönlich in den Beratungsstellen geschehen oder man nimmt sie telefonisch über einen Rückrufservice in Anspruch.

Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter der Rufnummer (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.

Weitere Informationen sowie die Online-Terminbuchung erhalten Interessenten im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de. vzsa/nd

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