Was hinter unerlaubter Telefonakquise steckt
datenschutzgrundverordnung
Da die Anrufer Namen und Anschrift kennen, lassen sich die Angerufenen relativ einfach auf einem Abgleich der Bankverbindung und Zählernummern ein. Wenige Tage später erhalten sie von einem Stromanbieter, den sie gar nicht kennen, die Nachricht, dass der bestehende Vertrag gekündigt worden sei. Ein neuer Vertrag sei abgeschlossen - zu teureren Konditionen als beim bisherigen Anbieter. Es bedarf enormer Mühe, das Ganze wieder rückgängig zu machen.
Das ist aber nur eine Seite des Problems. Was hier aber besonders negativ aufstößt, ist die Frage: Wie konnten persönlichen Daten im Zuge einer unerlaubten Telefonakquise verwendet werden, um diese dann zu missbrauchen? Eine berechtigte Frage, der Betroffene unbedingt auf den Grund gehen sollten. Bereits seit 2018 gelten europaweit mit der Datenschutzgrundverordnung neue Datenschutzregeln der Europäischen Union.
Danach hat - was bereits schon davor gültig war - jeder Verbraucher ein Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Auf Verlangen müssen Unternehmen in präziser, transparenter und verständlicher Form über ihre Datenverarbeitung informieren. Hierzu gehören neben der Information über die Herkunft der Daten und über mögliche Empfänger auch die Speicherdauer und die Angabe, zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden.
Das in der Datenschutzgrundverordnung festgeschriebene Auskunftsrecht ist von großer Bedeutung. Davon hängt ab, welche weiteren Verbraucherrechte - wie das Recht auf Löschung, Berichtigung oder Einschränkung der Verarbeitung - geltend gemacht werden können.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt stellt Ratsuchenden Verbrauchern auf ihrer Homepage unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de/wissen/digitale-welt/daten schutz/ihre-daten-ihre-rechte-die-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-25152 entsprechende Musterbriefe zur Verfügung. Auch hinsichtlich der auf telefonischem Weg untergeschobenen Verträge verbunden mit dem Wechsel des Strom- oder Gasanbieters können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) wenden. Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter (0345) 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de. vzsa/nd
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