Wieder falsche Inkassoschreiben

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  • Lesedauer: 2 Min.

Die Masche ist zwar bekannt, doch in diesem Fall erhalten Verbraucher ein vermeintliches Inkassoschreiben, das mit allerlei Begrifflichkeiten gespickt ist und somit den Betroffenen vorgaukeln soll, sie hielten ein hochoffizielles Schreiben in den Händen. So ist darin von einem Zahlungsbefehl, einer Genehmigung des Gerichtshofes, von gerichtlichen Mahnbescheiden und gar Pfändungen die Rede. Die Zahlungsforderung in Höhe von beispielsweise 348,60 Euro ergäbe sich aus einem vermeintlichen Vertrag mit der »Deutschen Gewinner Zentrale Lotto 6-49«. Die Überweisung soll auf ein griechisches Konto erfolgen - erkennbar an der IBAN mit dem Kürzel »GR«. Ein Überweisungsträger liegt gleich bei.

»Zahlen Sie auf keinen Fall«, rät Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Betroffene sollten sich von derartigen Inkassoschreiben weder verunsichern lassen noch darauf reagieren, sondern Anzeige bei der Polizei erstatten.

Nicht immer ist klar, wie die Absender dieser Schreiben an die Daten ihrer Opfer gelangen. Betroffene sollten daher prüfen, ob ihre Daten möglicherweise frei im Internet zur Verfügung stehen. Betrüger können die Adressdaten auch aus öffentlichen Telefonbucheinträgen im Netz ergattert haben.

»Findet man seine Daten im Internet, sollten Sie Kontakt zum Anbieter der Telefonbuchseite aufnehmen und die Eintragung löschen lassen. Treten Sie mit dem eigenen Telekommunikationsanbieter in Verbindung, um zu klären, welche Vereinbarung zur Veröffentlichung ihrer Daten dort hinterlegt ist und widersprechen Sie einer Veröffentlichung«, so die Juristin.

Die Verbraucherzentrale hat eine Schwarzliste mit bekannten unseriösen IBANs und Namen von Fake-Inkassounternehmen zusammengestellt. Sie können den betrügerischen Vorgang auch direkt der Verbraucherzentrale Brandenburg melden unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beschwerde-box. Tipps über unseriöse Forderungen unter verbraucherzentrale-brandenburg.de. VZB/nd

Individuellen Rat erhalten Sie bei der VZB per Telefon oder in einer Beratungsstelle nur mit Terminvereinbarung unter(0331) 98 22 99 95 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung.

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