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Sonderrechte zu den Akten

Ulrike Henning über die praktischen Ideen des Pandemieministers Spahn

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.

Die epidemische Lage von nationaler Tragweite – schon die Wortwahl suggeriert eine wahrhafte Tragödie, stammt aus gefühlt längst vergangenen Zeiten. Damals, im März 2020, gab es zu wenig Schutzmasken, keine flächendeckenden Testmöglichkeiten und vor allem keine Impfung. Heute, zu Beginn einer absehbar schwächeren vierten Welle, gibt es nicht nur verschiedene Impfstoffe, sondern auch eine Impfquote – am Mittwoch waren fast 60 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig immunisiert.

Und: Dieses Rechtsmittel zum einfacheren Durchregieren in der Pandemie war ein Notbehelf, der zudem auch schon verlängert wurde. Aber die Zustimmung dazu nimmt ab, selbst in der Union gibt es Widerstand. Die Sonderrechte für den Bundesgesundheitsminister gehören eigentlich zu den Akten. Spahn hatte noch Anfang des Monats selbst dafür plädiert, die »Lage« auslaufen zu lassen, die Grundlage vieler Entscheidungen der Bundesländer war. Nun aber heißt es wieder: Kommando zurück.

Dass die Sieben-Tage-Inzidenz schlagartig ganz aus dem Infektionsschutzgesetz verschwinden soll, verwundert ebenso. Wenn dieser Wert nämlich doch wieder extrem oder gar exponentiell ansteigen sollte, wäre wieder ein (gesetzgeberisches) Umsteuern nötig. Das einfache Streichen des Kriteriums zeigt noch einmal, dass diese Regierung keine feiner skalierte Pandemiepolitik kann – oder will. Nicht einmal eine Übergangsregelung wurde vorgeschlagen.

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Stattdessen hätten wir als zentralen Indikator für die Pandemiepolitik die Krankenhausauslastung, aber ohne konkrete Grenzwerte. Wie praktisch für Pandemieminister Spahn, der offenbar in seinen möglicherweise letzten Wochen in diesem Amt keine unnötigen Mühen mehr auf sich nehmen will.

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