- Politik
- III. Weg
Gericht in München verbietet Nazi-Plakate »Hängt die Grünen«
Die Äußerung verletze das Persönlichkeitsrecht der Grünen, entscheidet das Landgericht München I
München. Das Landgericht München I hat der Nazipartei »Der III. Weg« das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« verboten. Das Gericht habe der Partei mit Beschluss vom Freitag per einstweiliger Verfügung untersagt, den Slogan öffentlich zu verwenden, sagte eine Sprecherin am Montag. Sollten Vertreter des »III. Weges« Widerspruch einlegen, müsse öffentlich verhandelt werden.
Die Formulierung jemanden »zu hängen« werde in der Regel dahin verstanden, jemanden aufzuhängen, in sonstiger Weise zu töten oder körperlich zu verletzen, heißt es in dem Beschluss. Mit der Äußerung werde das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen - also der Grünen - verletzt.
»Wer Morddrohungen plakatiert, verhöhnt unsere Demokratie«, kommentierte der Politische Bundesgeschäftsführer der Grünen, Michael Kellner, den Gerichtsbeschluss. »Ein solcher Wahlkampfstil vergiftet die politische Kultur, führt zu Verrohung und schreckt Bürgerinnen und Bürger ab, sich politisch zu engagieren.« Weil die Bundesgeschäftsstelle der Grünen in Berlin beim Landgericht München I die Unterlassung beantragt hatte, war das Zivilgericht zuständig.
In Bayern hat die Polizei bereits Wahlplakate des extrem rechten »III. Weges« mit dem Slogan »Hängt die Grünen!« abgehängt. Die Polizeipräsidien seien angewiesen worden, solche Plakate aufgrund des Anfangsverdachts einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten abzunehmen, teilte das Innenministerium bereits vergangene Woche mit.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte hingegen entschieden, dass Plakate mit diesem Slogan trotz eines Verbots der Stadt Zwickau hängen bleiben dürfen, allerdings nur mit 100 Metern Abstand zu Plakaten der Grünen. An dem Urteil gab es bundesweit Kritik. Zwickau hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Bautzen eingelegt. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.