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Nazis abhängen

Robert D. Meyer über ein Urteil zur Wahlwerbung vom »III. Weg«

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

An der politischen Ausrichtung der Kleinstpartei »III. Weg« gibt es keine Zweifel: Es sind Nazis. Selbst der sonst rechte Umtriebe verharmlosende sächsische Verfassungsschutz spricht von einer »neonationalsozialistischen Grundausrichtung« der Gruppierung, die das Ziel einer »Abschaffung der Demokratie zu Gunsten einer ›kollektiven Volksgemeinschaft‹« verfolgt. Eindeutiger kann man Nazis nicht definieren.

Doch selbst vor Verfassungsfeinden weicht die sächsische Justiz zurück, weil ein »Eingriff in die Meinungsfreiheit« vorliegen könnte, würde man die Kleinstpartei verpflichten, ihre Wahlplakate mit der Aufschrift »Hängt die Grünen« abzuhängen. Weil die Nazis geplant vorgehen, lässt sich ihr Plakat nicht nur als Aufruf zur Lynchjustiz gegen Demokrat*innen lesen, sondern Dank eines kleinen Zusatzes auch als Aufforderung, das in der eigenen Parteifarbe Grün gehaltene Plakat weiterzuverbreiten.

Allerdings handelt es sich beim »III. Weg« um keine Satirepartei, auch wenn die Anspielung auf den »Die Partei«-Plakatslogan »Hier könnte ein Nazi hängen« offensichtlich ist. Der Unterschied: Hier provozieren keine semilustigen Witzbolde, sondern überzeugte, stramme Nazis, denen auch die Behörden attestieren, sich nicht von Gewalt zu distanzieren.

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