Anhebung ab Januar 2022 um drei Euro

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Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene soll im nächsten Jahr auf 449 Euro pro Monat steigen. Das Bundeskabinett billigte in Berlin die »Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022«, die die Anhebung um drei Euro zum 1. Januar 2022 vorsieht. Für volljährige Partner erhöht sich der Satz von 401 Euro auf 404 Euro.

18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, sollen künftig 360 statt 357 Euro erhalten. Für bis zu fünfjährige Kinder erhöht sich die Leistung um zwei Euro auf 285 Euro im Monat. Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten laut Verordnung mit 311 Euro im Monat ebenfalls zwei Euro mehr. Für 14- bis 17-Jährige gibt es den Angaben zufolge 376 Euro, drei Euro mehr als bisher.

Grüne und Linke, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Sozialverband VdK kritisierten die Anhebung als völlig unzureichend. Die Beschlüsse seien »unverantwortlich, kalt und bitter«. Die Anhebung um drei Euro gleiche nicht einmal die Preissteigerungen aus. Der DGB sprach von einer »faktischen Kürzung« der Hartz-IV-Regelsätze. Der Sozialverband VdK nennt die Anhebung »eine Unverschämtheit«

Bei der turnusmäßigen jährlichen Anpassung der Regelsätze wird neben den Löhnen vor allem die Preisentwicklung berücksichtigt. dpa/nd

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