Neues Inkasso-Gesetz ab 1. Oktober 2021

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  • Lesedauer: 3 Min.

Haben Inkasso-Unternehmen zum Beispiel wenig Aufwand mit einer Forderung, die auch der Betroffene für rechtmäßig hält, dürfen sie ab sofort nur einen verminderten Kostensatz für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen.

Für die Verbraucher bleibt es dennoch weiterhin schwer nachvollziehbar, ob geforderte Inkasso-Kosten überhaupt zulässig sind. Hilfe bietet der online verfügbare Inkasso-Check der Verbraucherzentrale, der die aktuelle neue Rechtslage abbildet.

Danach dürfen Inkasso-Dienstleister für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung von Rechtsanwälten orientieren. »Das am 1. Oktober 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkasso-Recht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen, demzufolge also Inkasso-Unternehmen weniger Inkasso-Kosten berechnen dürfen« erklärt Stefanie Kahnert, Juristin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn Verbraucher zügig reagieren und die ausstehende Zahlung nach einer ersten Aufforderung der Inkasso-Unternehmen vornehmen.

Deutlich günstiger als früher wird es auch für Verbraucher, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben. Durch eine neu eingeführte Gebührenstufe verhindert der Gesetzgeber nun, dass Verbraucher Inkasso-Kosten zahlen müssen, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

Doch aufgepasst! »Auch wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, raten wir dringend, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen«, sagt die Brandenburger Verbraucherschützerin und verweist darauf: »Um Verbraucher hierbei zu unterstützen, haben wir unser digitales Tool, den Inkasso-Check, entsprechend der neuen Rechtslage aktualisiert.«

Im Alltag wird es für Verbraucher, die ein Inkasso-Schreiben erhalten, jedoch weiterhin sehr schwierig sein, die geforderten Kosten tatsächlich nachzuvollziehen. Wer sich zu viel Zeit für die Begleichung der Kosten lässt oder eine Forderung irrtümlicherweise sogar bestreitet, riskiert eine drastische Erhöhung der Kosten.

Mit dem kostenlosen Inkasso-Check können Verbraucher eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten der erhaltenen Inkasso-Rechnung prüfen. Die Nutzer des Checks werden dabei online durch eine Reihe von Fragen geführt und erhalten dann eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wie viel sie tatsächlich bezahlen müssen. Zudem können sie - falls nötig - gleich einen passenden Brief an das Inkasso-Unternehmen erstellen lassen. VZB/nd

Verbraucher, die Hilfe mit einer Inkasso-Rechnung benötigen, können sich persönlich beraten lassen: nach telefonischer Terminvereinbarung unter (0331) 98 22 99 95 (Mo. bis Fr. von 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung oder per E-Mailberatung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung.

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