Wer hat Anspruch auf dritte Impfung?

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Im nd-Ratgeber vom 13. Oktober 2021 (Seite 1) informierten wir über die Corona-Auffrischungsimpfung. Dazu schickte Kai-Uwe Helmers eine kritische Mail, weil die Information sehr unvollständig war. Er verwies auf eine Mitteilung der Ständigen Impfkommission, aus der wir nachfolgend zitieren:

Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19. Die Impfung reduziert auch das Übertragungsrisiko von Geimpften auf deren Kontaktpersonen. Allerdings zeigt sich, dass der Impfschutz mit der Zeit nachlässt. Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus. Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen. Folgenden Personen soll eine Auffrischimpfung angeboten werden:

- Personen im Alter von ≥ 70 Jahren;

- BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotenzials sind hier auch BewohnerInnen im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen;>/pp/pp/p/p

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