Raser und Falschparker werden künftig stärker zur Kasse gebeten

was beinhalten die neuen und höhere bußgelder?

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Die Änderungen des Bußgeldkatalogs für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zielen auf mehr Sicherheit für den Radfahrer- und Fußgängerverkehr sowie auf härtere Strafen für Raser und bei Parkverstößen ab. Nach der Zustimmung des Bundesrates am 8. Oktober 2021 soll die Verordnung im Herbst im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach der Veröffentlichung tritt die neue Verordnung dann drei Wochen später in Kraft. Was ist gegenwärtig drüber bekannt?

Tempoverstöße: Ursprünglich waren ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h innerorts und von 31 km/h außerorts noch Fahrverbote vorgesehen. Die Fahrverbote gibt es nun nicht, stattdessen werden die Bußgelder deutlich erhöht.

Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts: bis zu 10 km/h 30 Euro (bisher 15 Euro); bei 11 bis 15 km/h 50 Euro (bisher 25 Euro); bei 16 bis 20 km/h 70 Euro (bisher 35 Euro); bei 21 km/h bis 25 km/h 115 Euro (bisher 80 Euro); bei 40 km/h 400 Euro (bisher 200 Euro).

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: bei 10 km/h 20 Euro (bisher 10 Euro); bei 15 km/h 40 Euro (bisher 20 Euro); bei 16 bis 20 km/h 60 Euro (bisher 30 Euro); bei 21 bis 25 km/h 100 Euro (bisher 70 Euro). Bei schweren Tempoverstößen gibt es einen Strafpunkt im Flensburger Fahreignungsregister.

Falschparken: Wer unerlaubt Fahrrad- oder auch Gehwege blockiert, muss das künftig teuer bezahlen. Das Parken in zweiter Reihe kostet künftig 55 statt 20 Euro. Das verbotswidrige Parken auf Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen kostet statt bisher 25 Euro künftig bis zu 100 Euro. Manche Verstöße werden auch für Radfahrer teurer. Wenn Radfahrer vorschriftswidrig auf einem Gehweg fahren und dabei einen Unfall verursachen, kostet das künftig 100 Euro.

Wer unberechtigt auf einen Schwerbehinderten-Parkplatz steht, muss statt 35 künftig 55 Euro zahlen. Ebenso hoch ist das Bußgeld beim unerlaubten Parken auf Plätzen, die speziell für Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge reserviert sind. Bei Parkverstößen in Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen gibt es eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.

Rettungsgasse: Wenn unerlaubt die eigentlich für Einsatzkräfte reservierte Rettungsgasse genutzt oder keine Notfallspur gebildet wird, werden künftig Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro und außerdem einen Monat Fahrverbot fällig.

Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Fahrzeug beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten. nd-Ratgeberredaktion

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