Welche Versicherungen greifen bei Sturmschäden?

Ratschläge der verbraucherzentrale bremen

  • Roland Stecher, experte der Verbraucherzentrale Bremen
  • Lesedauer: 2 Min.

Schäden an Gebäuden, die durch einen Sturm verursacht werde, sind über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Bei einem Sturm - mindestens Windstärke acht - werden Schäden am Haus von der Wohngebäudeversicherung bezahlt. Versicherer ersetzen Kosten für abgedeckte Dächer, abgeknickte Schornsteine oder Schäden am Haus durch umgestürzte Bäume.

Schäden an der Wohnungseinrichtung sind hingegen über eine Hausratversicherung abgedeckt. Hat ein Sturm das Dach eines Hauses abgedeckt und es regnet rein, werden hier die Schäden an der Einrichtung ersetzt. Dies können Teppiche, Möbel oder auch die teure Hifi-Anlage sein.

Was auch Mieter beachten sollten

Ein Schaden kann auch für Mieter teuer werden, wenn keine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist. Schon ein vom Balkon gewehter Blumentopf kann Fußgänger oder Fahrradfahrer treffen. Wenn dadurch lebenslange Schäden bleiben, kann dies zum finanziellen Ruin des Blumentopfbesitzers führen. Den Geschädigten stehen neben zu bezahlenden Behandlungskosten auch Schadenersatz zu. Weht der Blumentopf auf ein geparktes Auto, so müssen die Besitzer der Pflanze auch für die entstandenen Schäden am Fahrzeug aufkommen.

Ein Zusatz: die Elementargefahren

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer unverzichtbar. Unwetterschäden, nicht nur durch Stürme, haben sich in den vergangenen Jahren gehäuft. Der Zusatzeinschluss von Elementarschäden kann sinnvoll sein. Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.

Auch bei der Hausratversicherung können Elementarschäden mitversichert werden. Wer zur Miete wohnt, muss sich überlegen, ob ein potenzielles Hochwasser bis in die betroffene Etage steigen kann. Wer das Risiko sieht, sollte eine Elementarschadenzusatzversicherung für den Hausrat abschließen.

Das Fazit

Der Versicherungsschutz sollte regelmäßig überprüft werden. Elementarschäden sind nicht automatisch im Versicherungsumfang enthalten. Die Umstellung auf neuere Versicherungsbedingungen kann einen Zusatznutzen bieten - neben einer eventuellen Beitragsersparnis!

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