Für Raser teurer und Ungeimpfte ohne Lohn

Was ändert sich ab november 2021?

  • Lesedauer: 3 Min.

Höhere Bußgelder für Raser und Falschparker ab 9. November 2021

Raser und Falschparker müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Der vom Bundesrat im Oktober beschlossene Bußgeldkatalog ist am 9. November 2021 in Kraft getreten. Der neue Bußgeldkatalog (siehe nd-Ratgeber vom 29. September 2021, Seite 2) sieht härtere Strafen bei Regelverstößen im Straßenverkehr vor. Die Bußgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h werden verdoppelt. Innerorts steigen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Punkte in Flensburg gibt es wie bisher erst, wenn mehr als 21 km/h zu schnell gefahren wurde.

Wer etwa mit 91 km/h statt den erlaubten 50 km/h in der Stadt fährt, zahlt mindestens 400 statt 200 Euro. Wie schon jetzt droht Autofahrern ein Fahrverbot innerorts bei 31 km/h zu viel und 41 km/h außerorts oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell gefahren sind.

Höhere Geldstrafen gibt es auch für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen oder für unerlaubtes Parken oder Halten auf Schutzstreifen oder für das Parken in zweiter Reihe. Letzteres kostet künftig 55 statt 20 Euro. Noch höher sind künftig die Bußgelder, wenn durch unerlaubtes Parken andere Verkehrsteilnehmer behindert (80 Euro) oder gefährdet (90 Euro) werden. Neu ist eine Geldbuße von 55 Euro für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge.

Corona-Ausnahmelage soll im November beendet werden

Ein Ende der epidemischen Lage soll ab 25. November 2021 beschlossen werden, wie der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Ende Oktober angekündigt hatte. Auch die Ampelkoalition will die epidemische Notlage aus gesetzlichen Gründen beenden und zwischen Ende November und 20. März 2022 eine Übergangsregelung einführen, die eine Fortführung eines Teils der bisherigen Corona-Maßnahmen ermöglicht. Dabei geht es um eine Fortsetzung der in den Hygienebestimmungen festgelegten Maßnahmen, darunter die Abstandsregel und Maskenpflicht.

Erhalten bleiben bis 2022 der erleichterte Zugang zur Grundsicherung sowie die Sonderregelung zum Kinderkrankentagegeld. Diese sieht 30 statt wie üblich 10 Kinderkrankentage pro Elternteil vor. Bei Alleinerziehenden sind es doppelt so viele Tage.

Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte in Quarantäne

Einen Anspruch auf Fortzahlung von Lohn oder Gehalt im Fall einer Quarantäne gibt es für Ungeimpfte ab November 2021 in der Regel nicht mehr. Darauf hatten sich Bund und Länder bereits Ende September geeinigt. Wenn Ungeimpfte als Kontaktperson eines Covid-Infizierten in Quarantäne müssen und deshalb nicht arbeiten können, entfällt künftig die vom Staat gezahlte Lohnfortzahlung vollumfänglich. Praktisch läuft es so, dass der Arbeitgeber das Gehalt bezahlt und es sich anschließend vom Staat zurückholt.

Juristen sehen darin ein erhebliches Problem: So müssen Angestellte gegenüber ihrem Arbeitgeber in der Regel nicht angeben, ob sie geimpft oder nicht geimpft sind. Diese Regelung könnte dazu führen, dass die Arbeitgeber Lohn ausbezahlt haben, aber doch keine Rückerstattung bekommen.

Urlauber besser geschützt bei Pleiten der Anbieter von Pauschalreisen

Künftig sind Urlauber besser geschützt, wenn Anbieter von Pauschalreisen pleite sind. Ab 1. November 2021 tritt der Deutsche Reisesicherungsfonds in Kraft. Danach müssen sich Reiseunternehmen ab 10 Millionen Euro Jahresumsatz zwingend gegen Zahlungsunfähigkeit absichern. So soll garantiert werden, dass bei Insolvenz großer Reiseveranstalter die Kunden ihre Anzahlung zurückerhalten und der Rücktransport aus dem Urlaubsgebiet gesichert ist und nicht extra bezahlt werden muss. Agenturen/nd

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