Das Adoptionsrecht in Deutschland

ratgeber kostenfrei

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in den §§ 1741 bis 1772 die Adoption. Demnach ist es zulässig, ein Kind anzunehmen, wenn es dem Wohl des Kindes dient. Zwischen dem Annehmenden und dem Kind soll ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen (§ 1741). Um eine Adoption in Deutschland durchzuführen, muss sich das Paar oder die Einzelperson an eine Adoptionsvermittlungsstelle wenden.

Der kostenlose Ratgeber »Adoption - Das Adoptionsrecht in Deutschland« - herausgegeben vom Verlag für Rechtsjournalismus (VFR) in Berlin - gibt interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen umfassenden und transparenten Überblick zur Adoption (siehe https://www. anwalt.org/adoption/)

Dabei gehen die Autoren auf das Adoptionsrecht, auf die Adoption eines Kindes und die Adoption von Erwachsenen ein. Es werden auch viele rechtliche Fragen beantwortet, ob beispielsweise homosexuelle Paare ein Kind adoptieren können oder wie eine Kinderadoption aus dem Ausland funktioniert.

Wichtige Informationen vermittelt der Ratgeber zur Frage, wie überhaupt eine Adoption abläuft, an wen man sich wenden muss oder wie alt man sein muss, um ein Kind adoptieren zu dürfen. PI/nd

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