Die automatische Gesichtserkennung soll beendet werden

Was Facobook-Mitglieder beachten sollten

  • Lesedauer: 2 Min.

Die automatische Gesichtserkennung wurde schon mehrfach eingeführt und dann wieder entfernt. Zuletzt konnten Facebook-Mitglieder in Deutschland seit 2018 zustimmen, dass ihr Gesicht auf Fotos und in Videos automatisch erkannt wird.

Diese Funktion soll demnächst weltweit und weitestgehend eingestellt werden, kündigte Facebook an. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) begrüßt das, denn die Gesichtserkennung bedeutet einen massiven Eingriff in die Privatsphäre und kann zur Diskriminierung führen.

Weiterhin möglich bleibt das händische Markieren anderer Personen auf Fotos und in Beiträgen. Deshalb sollten Facebook-Nutzer ihre Profileinstellungen unbedingt überprüfen.

Generell ist es jedem Mitglied bei Facebook möglich, auf Fotos und in Beiträgen andere Mitglieder zu markieren. Dadurch wird ein Link auf das Profil der markierten Person gesetzt und jeder, der die Markierung sieht, kann zum Profil der Person gelangen.

Das muss nicht immer toll oder im Sinne der markierten Person sein - etwa wenn der Party-Schnappschuss total danebengegangen ist oder man plötzlich mit einem zweifelhaften Gewinnspiel in Verbindung gebracht wird. Deshalb sollten sich Facebook-Mitglieder benachrichtigen lassen, wenn sie markiert wurden. Dazu öffnen sie die Einstellungen, darin den Bereich »Profil und Markierungen« und setzen im Abschnitt »Überprüfen« bei beiden Fragen die Einstellung »Ein«. Eine Markierung kann dann geprüft und direkt am Beitrag auch entfernt werden, bevor sie möglicherweise für immer auf Facebook zu sehen ist.

Facebook ermöglicht es, Beiträge nur für einen bestimmten Personenkreis sichtbar zu machen. Diesen legt die Person fest, die einen Beitrag veröffentlicht. Wird in diesem Beitrag jemand anderes markiert, können in der Regel dessen Freunde und Freunde der Freunde so einen Beitrag sehen. Im Abschnitt »Markierungen« auf der Einstellungsseite »Profil und Markierungen« können Mitglieder weitergehende Einschränkungen für künftige Markierungen treffen.

Um auch ohne automatische Gesichtserkennung nicht zu viel von sich im Netz preiszugeben, sollten die Facebook-Nutzer nicht jeden Schnappschuss von sich öffentlich in den sozialen Netzwerken zeigen. Wichtig ist dabei zu beachten: Fotos von anderen Personen dürfen laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ohnehin erst nach deren Zustimmung veröffentlicht werden.

Was einmal im Internet ist, kann oft kopiert und nur schwer wieder zurückgeholt werden. Deshalb sollten auch Familie, Freunde und Bekannte dafür sensibilisiert werden, abgebildete Personen erst zu fragen, bevor ihre Fotos ins Internet gestellt werden. vznrw/nd

Infos und direkte Links zu wichtigen Einstellungsmöglichkeiten bei Facebook und weitere Datenschutz-Tipps unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/23818

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