Sind Laptop und Smartphone wirklich gut geschützt?

Vorsicht bei Geräteversicherungen

  • Bianca Boss, Bund der Versicherten
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Bund der Versicherten weist darauf hin, sich im Elektromarkt nicht leichtfertig und uninformiert auf den Abschluss einer Versicherung für Elektrogeräte einzulassen. Denn die sind oftmals nicht bedarfsgerecht, sondern wahre Kostenfresser. Ein prominentes Opfer ist Schauspieler Martin Semmelrogge, der beim Kauf seines Laptops in die Falle der Versicherung für Elektrogeräte tappte. Da die Versicherung keinen Cent für das inzwischen beschädigte Gerät zahlt, macht sich der Fernseh-Star jetzt auf bild.de öffentlich Luft.

Der Fall Semmelrogge

Diese Enttäuschung ist nachvollziehbar. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie Martin Semmelrogge erscheint es zunächst sinnvoll, ein neues Elektrogerät zu versichern. Allerdings bieten solche Versicherungen für Elektrogeräte aus Verbraucherschutzsicht keinen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz. Sie sind allenfalls findige Geschäftsideen, um den Versicherern und Elektrohändlern Zusatzeinnahmen zu bescheren.

Ein Ausschluss jagt den nächsten

Oftmals kommen Versicherungen für Elektrogeräte im Kostüm einer »Garantieverlängerung« oder als »Plusschutz« daher. Dass es tatsächlich Versicherungsverträge sind, wird sprachlich geschickt verschleiert. So war es auch im Fall Semmelrogge, der sein neues 2000 Euro wertvolles Apple Macbook laut bild.de über die Elektronikversicherung »Plusschutz« für 199,90 Euro von der AQILO Business Consulting GmbH versichern ließ - in der Hoffnung, möglichst umfänglich gegen Schäden an seinem Notebook abgesichert zu sein. Doch die AQILO-Versicherung verweigert eine Entschädigung. Warum?

Die Versicherungsverträge für Elektrogeräte sind oftmals so konzipiert, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar ist, wann sie unter welchen Voraussetzungen welche Leistung von der Versicherung bekommen. Die Gründe dafür liegen in den oftmals sehr eingeschränkten Versicherungsfalldefinitionen, hohen Selbstbeteiligungen oder der Tatsache, dass man bei Schäden nur ein »gleichwertiges«, also gebrauchtes Ersatzgerät erhält.

Einfacher Diebstahl nicht versichert

Ebenfalls meist nicht versichert ist der häufig vorkommende einfache Diebstahl. So fehlt der Diebstahlschutz in den meisten Verträgen komplett. Wer ihn möchte, muss meist einen zusätzlichen Betrag in Kauf nehmen. Manche Versicherer zahlen dann aber nur, wenn beispielsweise das Smartphone ständig beaufsichtigt wird und die sogenannte Abwehrbereitschaft des Besitzers gegeben ist. Sprich: Wird das Smartphone während eines kurzen Sprungs ins Freibadbecken gestohlen, bestünde kein Versicherungsschutz. Ebenfalls oft nicht in den Versicherungsverträgen für Elektrogeräte abgedeckt sind defekte Akkus oder Softwareschäden.

Möchte man dennoch unbedingt eine Versicherung für sein teures Smartphone oder seinen nagelneuen Laptop abschließen, sollte man sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB) bis ins kleinste Detail ansehen. Hier verstecken sich oftmals die absurdesten Ausschlüsse. Hinsichtlich ihrer Absicherungsbedarfe und einem Vergleich der erhältlichen Versicherungsprodukte sollten Verbraucher sich außerdem fachkundig beraten lassen, wozu die Verkäufer in den Fachmärkten nicht verpflichtet sind.

Nur eine Zeitwertversicherung

Eine Elektronikversicherung ist eine wichtige Versicherung für größere Anlagen und Geräte wie Solar- bzw. Photovoltaikanlagen. Bei kleineren Geräten wie Notebooks oder Smartphones sieht das anders aus. Die zahlreichen Leistungsausschlüsse und die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie bieten regelmäßig keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal nur der Zeitwert des Geräts entschädigt wird. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstattet - und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch. Obendrein wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert.

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