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Ab wann bittet der Fiskus die Rentner zur Kasse?

Rente und Steuern

  • Lesedauer: 2 Min.

Rentner müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente und alle übrigen steuerpflichtigen Einkünfte zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder auch Vermietung den Grundfreibetrag übersteigen.

Der Grundfreibetrag liegt 2021 für Alleinstehende bei 9744 Euro pro Jahr und für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner bei 19 488 Euro. 2022 erhöht sich der Grundfreibetrag auf knapp 10 000 bzw. knapp 20 000 Euro.

Wer 2021 in Rente geht oder auch schon gegangen ist, dem steht ein Rentenfreibetrag von 19 Prozent zu. Das heißt: 19 Prozent der Rente bleiben steuerfrei, 81 Prozent der Rente müssen versteuert werden. Dieser Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag, der dann in den Folgejahren gleich bleibt. Der steuerfreie Teil der Rente wird für zukünftige Rentner in den kommenden Jahren immer kleiner, bis 2040 alle Renten zu 100 Prozent versteuert werden.

Wenn durch die Rentenanpassung doch Steuern fällig werden, sind die meistens marginal. In der Regel erhöht sich zwar jedes Jahr die Rente, aber eben auch der Grundfreibetrag. Falls durch die Rentenerhöhung das zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag zum Beispiel um 100 Euroübersteigen sollte, muss darauf nur 14 Euro Einkommensteuer gezahlt werden. Aber aufgrund einer gesetzlichen Regelung wird das Finanzamt in solchen Fällen von der Festsetzung der Einkommensteuer absehen. vlh/nd

Mehr wichtige Informationen finden Interessenten auf der Webseite des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe unter vlh.de.

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