Elternrechte lesbischer Paare werden gestärkt

modernisiertes familienbild

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Damit wird im Rahmen der sozialen Elternschaft die Verantwortung für die Erziehung von Kindern ohne rechtliche Anerkennung oder Abstammung übernommen. Eingeführt wird das »Institut der Verantwortungsgemeinschaft«. Danach soll jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglicht werden, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen.

Im Klartext heißt das: Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sollen automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das gilt auch analog für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft von Männern. Die Ehe solle also nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein. Somit soll es künftig ein sogenanntes kleines Sorgerecht geben.

Die Möglichkeiten einer partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung sollen gefördert werden. Die Erziehungs- sowie Trennungs- und Konfliktberatung soll verbessert und dabei insbesondere das Wechselmodell in den Mittelpunkt gestellt werden. Man wolle den Kindern ein eigenes Recht auf Umgang mit den Großeltern und Geschwistern geben.

Liberalisieren wollen die neuen Koalitionäre zudem das Namensrecht, und zwar etwa durch Einführung echter Doppelnamen. Unverheiratete Väter sollen in Fällen, in denen die Eltern einen gemeinsamen Wohnsitz haben, durch einseitige Erklärung ein gemeinsame Sorgerecht erlangen können. Widerspricht die Mutter, so muss das Familiengericht über die gemeinsame Sorge entscheiden. Das Kindeswohl muss dabei immer besonders berücksichtigt werden. Agenturen/nd

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