Boarding-Time

fluggastrechte

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So urteilte das Amtsgericht München (Az. 275 C 17530/19) und wies die Klage einer Urlauberin gegen einen Münchner Reiseveranstalter ab. Die Frau wollte im März 2019 vom Flughafen Frankfurt am Main zur Pauschalreise nach Ägypten aufbrechen. Der Einstieg in das Flugzeug wurde am Gate mit der Begründung verweigert, das Boarding sei bereits beendet. Boarding-Time auf dem Flugticket war 16.55 Uhr, Abflugzeit 17.25 Uhr, das Flugzeug flog erst um 17.39 Uhr ab.

Die Klägerin buchte einen neuen Flug und forderte die Kosten zurück - ohne Erfolg. Die Airline durfte sie am Gate zurückweisen, so das Gericht. Sie war weniger als 12 Minuten vorm planmäßigen Abflug am Gate erschienen. Eine Ankunft 18 Minuten nach Boarding-Time« sei »nicht mehr rechtzeitig«. Die Airline darf das Boarding selbst bestimmen. dpa/nd

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