Nur geimpft zu den Patienten

88 Prozent des Personals von Pflegeheimen und -diensten in Brandenburg sind immunisiert - bald Pflicht für alle

Die Frau arbeitete in der Technischen Hochschule Wildau. Am Arbeitsplatz galt die 3G-Regel. Die 40-Jährige war nicht geimpft, hätte aber negative Coronatests vorlegen können. Stattdessen zeigte sie einen gefälschten Impfpass, besorgt von ihrem Mann. Die Hochschule schöpfte Verdacht und bat die Frau zum Gespräch. Doch dazu kam es nicht mehr. Die Frau, ihr Mann und die drei kleinen Töchter wurden tot in ihrem Haus in Königs Wusterhausen gefunden. Der Mann hatte seine Angehörigen und sich selbst erschossen. Das war am 4. Dezember vergangenen Jahres. In einem Abschiedsbrief schrieb der Täter von seiner Furcht, man werde ihn verhaften und ihm die Kinder wegnehmen. Völliger Blödsinn, stellte die Staatsanwaltschaft klar. Der 40-Jährige war bis dahin weder der Polizei noch dem Jugendamt negativ aufgefallen. Für den gefälschten Impfpass wäre er höchstwahrscheinlich mit einer Geldstrafe davongekommen und hätte in Frieden mit seinen Kindern leben können.

Die Frau und die drei Töchter tauchen jetzt als Todesopfer in einer Statistik antisemitischer Straftaten auf, veröffentlicht von der Bundestagsabgeordneten Petra Pau (Linke). Pau zitiert dazu aus einer Antwort der Bundesregierung auf ihre parlamentarische Anfrage zu antisemitischen Delikten: Der Tatverdächtige sei überzeugt gewesen, »dass der Staat mit der Impfkampagne einen bösen Plan verfolge und die Weltbevölkerung um die Hälfte reduzieren und eine neue Weltordnung unter jüdischer Führung gründen wolle«. Wegen seiner Ansicht, dass es eine »jüdische Weltverschwörung« gebe, sei die Tat als antisemitisch eingestuft worden.

Die Impfpflicht

Ab 16. März sollen medizinische Einrichtungen in Brandenburg Beschäftigte ohne Impfnachweis an die Gesundheitsämter melden.

Die Betreffenden werden aufgefordert, gegebenenfalls ein Attest vorzulegen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Dann sind sie von der Impfpflicht befreit.

Wer seine Impfserie begonnen hat, bekommt sechs Wochen Zeit.

Sechs Wochen Aufschub können auch gewährt werden, wenn die Versorgung der Patienten gefährdet wäre. Das käme bei einer Facharztpraxis in Betracht, die die einzige ihrer Art auf weiter Flur ist. Es reicht nicht aus, wenn eine Hausarztpraxis ihre Öffnungszeiten einschränken müsste.

Mitte Mai könnten die ersten Betretungsverbote für ungeimpftes medizinisches Personal ausgesprochen werden, erwartet das Potsdamer Gesundheitsministerium.

Der Landkreis Teltow-Fläming rechnet mit 1000 bis 2000 Fällen und schätzt, sein Gesundheitsamt könnte drei Monate zu tun haben, bis die Verbote wirksam sind. af

Der Fall zeige »auf eindringliche Weise, welche enorme Gefahr von antisemitischen Verschwörungserzählungen« unter Coronaleugnern ausgehe, erklärte am Freitag Judith Porath, Geschäftsführerin des Vereins Opferperspektive. Am vergangenen Montag registrierte die Polizei in Brandenburg 54 unangemeldete Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen mit zusammen 8500 Teilnehmern. Dazu kommen dann noch angemeldete Versammlungen. Bei solchen Aktionen wird gegen einen Impfzwang protestiert.

Eine allgemeine Impfpflicht wird zwar diskutiert. Erst am Montag hatte sich etwa Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) dafür ausgesprochen, als sie das Evangelische Krankenhaus in Ludwigsfelde-Teltow besuchte. Bislang ist es aber bei der Diskussion geblieben. Bereits vom Bundestag beschlossen wurde dagegen am 10. Dezember eine Impfpflicht für das Personal von Arztpraxen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Pflegediensten. Das tritt am 15. März in Kraft. Doch Bayern will die Regelung vorerst genauso wenig durchsetzen wie der sächsische Landkreis Bautzen.

Etwas Ähnliches wünscht sich die AfD im brandenburgischen Landkreis Teltow-Fläming. Sie hat für die Kreistagssitzung am 28. Februar einen Antrag gestellt, der darauf abzielt, ungeimpftem Personal das Betreten von Kliniken und Pflegeheimen nicht zu untersagen. Das soll Landrätin Kornelia Wehlan (Linke) anweisen. Dass es dazu nicht kommt, scheint klar. Anträge der AfD lehnen die anderen Fraktionen des Kreistags grundsätzlich ab. Außerdem bleibt der Kreisverwaltung gar nichts anders übrig, als Gesetze zu befolgen, auch wenn AfD-Fraktionschefin Birgit Bessin behauptet, »dass es sich bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht um eine Kann-Vorschrift handelt«, es also einen Ermessensspielraum gebe. Die AfD begründet ihren Vorstoß auch mit der vermeintlichen Gefahr, »dass im Gesundheitswesen dringend benötigtes Personal nicht mehr zur Verfügung steht und sich manch schwierige Versorgungslage verschlechtern wird«.

Wie steht es damit? Für Aufmerksamkeit sorgte Ende Oktober, Anfang November ein Corona-Ausbruch in der Seniorenresidenz »Haus am Werbellinsee« in Altenhof im Barnim. Es gab 17 Todesfälle unter den Bewohnern und die Information, dass nur 50 Prozent des Personals geimpft waren.

Inzwischen sieht es insgesamt besser aus. 75 Prozent der Pflegeheime und Pflegedienste in Brandenburg machten dazu Angaben. Demnach sind jetzt 88,2 Prozent ihrer zusammen 42 629 Beschäftigten geimpft. Die Quote verbesserte sich allein von Januar zu Februar um 4,5 Prozentpunkte. »Diese Daten sind im Vergleich der Bundesländer respektabel«, findet Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne). Auffällig die Impfquote bei den Dienstleistern, die in einem Monat von 60,9 auf 90,5 Prozent stieg. Bei Dienstleistern, also etwa Reinigungsfirmen, die in Seniorenheimen sauber machen, könnte man vermuten, dass solche Firmen, die ganz verschiedene Auftraggeber haben, jetzt gezielt Mitarbeiter für den Dienst im Pflegeheim einteilen, die geimpft sind. Brandenburgs Krankenhäuser melden für ihr Personal eine Impfquote von 83,3 Prozent. In der Bevölkerung beträgt die Quote 68 Prozent, wobei zwangsläufig ungeimpfte Kinder in die Statistik einfließen.

Kurz vor dem Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht könnte sich die Impfquote weiter erhöhen. Denn in der nächsten Woche soll die erste Lieferung des neuen Impfstoffs von Novavax in Brandenburg eintreffen. Weil dieser einen anderen Wirkmechanismus hat als der von Biontech und Moderna, wird erwartet, dass er einige noch Zögerliche überzeugt. Die ersten Lieferungen sind für jene Brandenburger reserviert, die von der Impfpflicht betroffen sind.

Wer sich zügig die erste Dosis verabreichen lässt, schafft bis zum 15. März auch noch den vorgeschriebenen vollständigen Impfschutz. Dabei besagt »vollständig« im Moment, dass jemand mindestens seine zweite Dosis erhalten hat. Vollständig geimpft zu sein, bedeutet nicht, dass eine Infektion ausgeschlossen ist. Die Impfung bewahrt nach bisherigen Erkenntnissen nur vor einem schweren Verlauf der Krankheit. Zusätzlich verspricht sie ein reduziertes Ansteckungsrisiko. Der Inzidenzwert für Ungeimpfte beträgt in Brandenburg 450, der für Geimpfte 117 und der für Geboosterte 95. In Kliniken, Pflegeheimen und Praxen werden Risikogruppen versorgt, die man besonders schützen müsse, rechtfertigt Gesundheitsministerin Nonnemacher die Impfpflicht. Am Freitag machte sie bekannt, wie das Gesetz in Brandenburg umgesetzt werden soll.

In der aktuellen Omikron-Welle komme diese Impfpflicht zu spät, meint der Landtagsabgeordnete Ronny Kretschmer (Linke), der von Beruf Krankenpfleger ist. Trotzdem ist Kretschmer für die Impfpflicht. »Denn es könnte noch eine neue Welle mit einer neuen Variante kommen.« Kretschmer hält eine bundeseinheitliche Umsetzung der Vorgabe für erforderlich. Es dürfte nicht sein, dass ungeimpftes Personal nach Bayern oder Sachsen abwandert.

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