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Noch mehr Widerstand gegen Richter Maier

Landgericht Dresden leitet Disziplinarverfahren gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten ein

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Es gibt weitaus langweiligere Arbeitsplätze: Mitten im Stadtzentrum der sächsischen Kleinstadt Dippoldiswalde gelegen, steht ein mehr als 800 Jahre altes Schloss. Die mittelalterliche Burganlage beherbergt neben einem Museum auch das für das Gebiet des ehemaligen Weißeritzkreises zuständige Amtsgericht. Für aufsehenerregende Rechtssprechung ist die örtliche Gerichtsbarkeit nicht bekannt, dennoch ist Dippoldiswalde seit Wochen in den bundesweiten Schlagzeilen ein Thema. Am Montag trat hier der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier seinen Dienst an.

Es ist ein Arbeitsplatz, an dem der völkische Nationalist vorerst möglichst wenig Schaden anrichten soll. Rainer Aradei-Odenkirchen, Direktor des Gerichts, erklärte am Montag, Maier habe »ordnungsgemäß seinen Dienst beim Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten«. Seine Aufgaben? Zivilrechtliche Angelegenheiten und Nachlassverfahren. Die Degradierung des 60-Jährigen sticht selbst juristischen Laien sofort ins Auge: Bevor Maier 2017 für vier Jahre in den Bundestag einzog, hatte er am Landgericht Dresden Urteile gesprochen. Nach seiner Rückkehr aus der Berufspolitik wurde er nun nach Dippoldiswalde versetzt.

Wie lange er dort tätig sein wird, ist allerdings unklar. Pünktlich an Maiers erstem Arbeitstag teilte das übergeordnete Landgericht Dresden mit, es habe ein Disziplinarverfahren gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten eingeleitet. Es bestünden »zureichende tatsächliche Anhaltspunkte« für ein Dienstvergehen, so das Gericht in einer Mitteilung am Montag. Es bestehe der Verdacht, Maier habe »die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt«.

Das Landgericht durfte erst mit Amtsantritt Maiers tätig werden. Es handelt sich nicht um die einzige Möglichkeit, den AfD-Politiker aus dem Richteramt zu entfernen. Das sächsische Justizministerium hatte bereits im Februar beantragt, Maier in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Amtsgeschäfte zu untersagen. Doch über das Eilverfahren ist beim zuständigen Richterdienstgericht in Leipzig bis jetzt noch nicht entschieden worden.

Kritik am schleppenden Verfahren äußert der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV). »Aus anwaltlicher Erfahrung erscheint es höchst verwunderlich, weshalb über ein Eilverfahren nicht innerhalb eines Monats ab Antragseingang unter Wahrung des rechtlichen Gehörs entschieden werden kann«, so Rechtsanwältin Kati Lang. Der Juristin erscheint das Vorgehen des Richterdienstgerichts »verzögernd«.

Kritik äußerte Lang auch am Agieren der Politik. Sie versteht nicht, warum es im Sächsischen Landtag keine Zweidrittelmehrheit aller demokratischen Parteien für eine sogenannte Richteranklage geben soll. »Damit beweist die in Sachsen regierende Koalition aus CDU, SPD und Grünen eine demokratische Verantwortungslosigkeit sondergleichen«, meint die RAV-Vertreterin. Mit Ausnahme der Linksfraktion hat sich bisher keine der im Parlament vertretenen Parteien klar zur Richteranklage bekannt. Dabei müsste das Landesverfassungsgericht über eine Entfernung Maiers aus dem Justizdienst entscheiden.

Noch besteht Hoffnung, dass es dazu kommen könnte. Die Grünen-Fraktion gab bei Staatsrechtler Christoph Möllers ein Gutachten in Auftrag, das spätestens nächste Woche vorliegen soll, wie der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Valentin Lippmann, am Montag erklärte. »Auch wenn nun bereits zwei verschiedene Verfahren gegen Jens Maier in Gang gesetzt wurden, sind nach wie vor alle Verfassungsorgane in der Pflicht, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um diesen Rechtsextremisten von der Richterbank zu entfernen«, so Lippmann. RAV-Vertreterin Lang findet, das alles passiere viel zu spät. Spätestens mit Ausscheiden Maiers aus dem Bundestag im Oktober 2021 hätte die sächsische Politik aktiv werden müssen, sagt sie.

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