Gericht stärkt Familiennachzug

Ulrike Wagener über Blockaden deutscher Behörden

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist eine gute Nachricht für Geflüchtete: Deutschland muss den Familiennachzug von Kindern erlauben, auch wenn diese während der Dauer des Verfahrens volljährig geworden sind. Damit gibt es hier auch keinen Grund mehr, Entscheidungen zu verschleppen. Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Entscheidend ist die Minderjährigkeit bei Antragsstellung. Während sich Deutschland bei der Drecksarbeit an den europäischen Außengrenzen raushält und nur dadurch auffällt, keine laute Kritik an den brutalen Pushbacks polnischer, griechischer oder kroatischer Kräfte zu üben – man ist dankbar, dass die Dublin-Verordnung einem die Menschen vom Leib hält – wird hier deutlich, dass auch Behörden hierzulande blockieren, was das Zeug hält.

So gut das Urteil des höchsten Gerichts ist: Es kann nicht sein, dass Geflüchtete in der EU erst durch hochschwellige und jahrelange Verfahren zu ihrem Recht kommen. Die Mitgliedsstaaten und damit auch die Bundesregierung müssen das Asylrecht respektieren und umsetzen. Dazu gehört das Recht auf Familienzusammenführung und dazu gehört auch das Ende von Pushbacks, wie im Koalitionsvertrag versprochen.

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